Prozess in St. Pölten: Junge Männer wollten Schlafenden anzünden
Ein Quartett, das laut Anklage im Sommer in Traisen (Bezirk Lilienfeld) einen schlafenden Mann mit einem Feuerzeug anzünden wollte, ist am Donnerstag in St. Pölten vor Gericht gestanden. Zwei der jungen Männer bekannten sich schuldig, sie wurden wegen versuchter schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu sechs bzw. zehn Monaten bedingt verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten Diversion.
"Wollten ihm eine Abreibung verpassen"
Die drei 19-Jährigen und der 20-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld waren in der Nacht auf den 30. Juni zunächst in St. Pölten unterwegs gewesen und hatten Alkohol getrunken, bevor sie nach Traisen fuhren. Dort hatten sie in den frühen Morgenstunden in der Nähe eines Zeltfestes einen am Radweg liegenden Betrunkenen entdeckt. Die jungen Erwachsenen wollten ihm zunächst helfen, der Unbekannte soll sie aber beschimpft und ihre Mütter beleidigt haben, woraufhin die Beschuldigten laut Anklägerin „grantig wurden“ und sich gemeinsam überlegt haben sollen, ihm eine Abreibung zu verpassen.
Tat wurde gefilmt
Ein 19-Jähriger soll ein Feuerzeug genommen und versucht haben, die Haare des Mannes anzuzünden. Ein Gleichaltriger filmte den Vorfall. Aufgrund der kurzen Haare und der nassen Kopfhaut des Mannes gelang das Anzünden nicht. „Zum Glück ist nichts passiert“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Die Männer flogen durch das Snapchat-Video auf. Der Film wurde während der Schöffenverhandlung gezeigt. Das Opfer konnte bis heute nicht ausgeforscht werden.
Er sei mit der Flamme des Feuerzeugs rund 15 Sekunden über die Haare drübergefahren, „ich wollte nicht, dass sie zu brennen beginnen“, sagte der Viertangeklagte. „Es war ein dummer Gedanke“, es tue ihm leid, meinte der Lehrling. Einer seiner Freunde habe gefilmt, die anderen beiden hätten zugeschaut. Zwei hatten laut seiner Aussage auf den Mann gespuckt, daraufhin sei dieser aufgewacht und weggegangen.
"Abartig"
Er habe schließlich aufgehört, „erstens, weil es zu lang gedauert hat, zweitens, weil ich gemerkt habe, dass es falsch ist“, sagte der 19-Jährige. „Ich bereue es extrem“, meinte ein gleichaltriger Lehrling, der das Geschehen mit dem Handy aufgenommen hatte: „Der ganze Vorfall ist unmenschlich gewesen.“ Ähnlich äußerte sich der 20-Jährige. „Zu versuchen, einen Betrunkenen anzuzünden, ist wirklich absolut abartig“, er wolle die Tat auch nicht schönreden, sagte der Verteidiger des Zweitangeklagten.
Sein Mandant habe den Betrunkenen angespuckt, „ich weiß wirklich nicht, wie man auf so eine kranke Idee kommt“. Der junge Mann habe aber nicht dazu beigetragen, den Mann anzuzünden.
Urteile
Auch der Erstangeklagte verantwortete sich nicht geständig, er sei „abseits gestanden“, sagte sein Verteidiger. Der 19-Jährige soll dem Betrunkenen Wasser aus einer Flasche über den Kopf geschüttet haben. Laut einem Gutachten ist von einem einprozentigen Verbrennung der Kopfhaut des Opfers und damit von einer leichten Verletzung auszugehen.
Der 19-Jährige, der versucht haben soll, den Mann anzuzünden, bekam zehn Monate bedingte Haft. Der Gleichaltrige, der den Vorfall gefilmt hatte, erhielt sechs Monate bedingt. Mildernd wirkten sich u.a. die Unbescholtenheit und das Geständnis aus. Die Anklage lautete auf versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Eine Absicht sei den beiden nicht zu unterstellen, sagte der Richter. Die anderen beiden jungen Erwachsenen, die es unterlassen haben sollen, ihren Freund von der Tat abzuhalten, nahmen die Diversion an - sie müssen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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