Nach Unfall flatterten Geldscheine aus Lkw: Lenker freigesprochen

Nach Zusammenstoß im Tunnel Vösendorf stellte die Polizei mehr als 230.000 Euro in Banknoten sicher. Es dürfte aus kriminellen Geschäften stammen.
Zwei Lkw nach einem Zusammenstoß mit Feuerwehrmännern

Es war eine Kollision, die in mehrfacher Hinsicht für Aufsehen sorgte. Nach einer Karambolage mehrerer Fahrzeuge im Tunnel Vösendorf (Bezirk Mödling) war der Tunnel im September 2025 stundenlang gesperrt. Ein massiver Stau auf der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) Richtung Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) war die Folge. Fünf Feuerwehren standen im Einsatz, um die brennenden Fahrzeuge zu bergen.

Doch während der Aufräumarbeiten machten die Einsatzkräfte noch einen besonders brisanten Fund: In einem Lkw waren Kisten zerbrochen, daraus flatterten den Polizeibeamten zahlreiche Euro-Banknoten entgegen. Sie wurden sichergestellt. Das Landeskriminalamt nahm Ermittlungen auf, ob es sich bei dem Fund um Schmuggelware, Drogengeld oder etwa Einnahmen aus den berüchtigten Polizei- oder Neffentricks handelte.

Geklärt werden konnte die Herkunft des Geldes, das in Kartons zwischen Kosmetikartikeln versteckt von Frankreich über Österreich in die Türkei gebracht werden sollte, letztlich aber nicht. Der türkische Lkw-Chauffeur schwieg beharrlich zur Herkunft der Banknoten, die in Plastiksäcken verschweißt worden waren. Am Landesgericht Wiener Neustadt wurde er nun heute, Freitag, vom Verdacht der Geldwäscherei freigesprochen.

Keine stichhaltigen Beweise

Nicht weil man daran zweifle, dass es sich um Einnahmen aus kriminellen Geschäften handle, wie die Vorsitzende des Schöffensenates ausdrücklich betonte: "Im Gegenteil, wir gehen ganz sicher davon aus, dass das Geld in irgendeiner Form aus der organisierten Kriminalität stammt, alles spricht dafür." Weil sich aber keine stichhaltigen Beweise dafür finden ließen, erging der Freispruch.

Der Anwalt des 50-jährigen Angeklagten hatte zuvor im Prozess die dritte unterschiedliche Verantwortung seines Mandanten präsentiert. Dieser hatte zunächst behauptet, nichts von den Banknoten in seinem Lkw gewusst zu haben.

Geld wird nicht zurückgegeben

Als auf seinem Mobiltelefon verdächtige Nachrichten und auch Bilder des in Plastik verpackten Geldes sichergestellt wurden, gab er plötzlich an, es in Frankreich von einem mysteriösen Unbekannten entgegen genommen und in den Kartons versteckt zu haben - für 1.000 Euro Belohnung. Am Freitag behauptete sein Anwalt nun plötzlich, das Geld gehöre dem Arbeitgeber des 50-Jährigen und dieser könne die legale Herkunft auch jederzeit vor Gericht bezeugen.

Darauf verzichtete der Schöffensenat. Sowohl diese Aussage, als auch die als angebliche Rechnungen vorgelegten Schriftstücke seien "vollkommen unglaubwürdig", urteilte die Vorsitzende. Die Chat-Nachrichten legen überdies nahe, dass der Lkw-Fahrer schon seit längerer Zeit ähnliche Fahrten mit verstecktem Bargeld unternommen hatte. Dennoch sei er in diesem Fall freizusprechen. 

Die sichergestellten 233.000 Euro erhält er allerdings nicht mehr zurück. Sie wurden "für verfallen erklärt", also einbehalten.

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