Prozess: Feuerteufel als frustrierter Koch enttarnt

Der Angeklagte holte sich nach dem Urteil bei seinem Anwalt Rat.
32-Jähriger gestand mehrere Brandstiftungen und wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

„Ich wollte nicht als Täter, sondern eher als Held oder so ähnlich gesehen werden“, erzählte der 32-jährige Angeklagte. Bevor die Feuerwehr eintraf, habe er die restlichen Mülltonnen umgestellt, damit sie nicht auch noch von den Flammen erfasst werden können. Als aufmerksamer Passant wollte er sich inszenieren. Allerdings kam durch eine Überwachungskamera die Wahrheit ans Tageslicht, die den gebürtigen Oberösterreicher überführte.

Unter Alkoholeinfluss soll er im Frühjahr in der Kremser Innenstadt Müllinseln, einen Pkw und eine Hausfassade abgefackelt haben. Dafür muss der siebenfach vorbestrafte Vater zweier Kinder drei Jahre lang hinter Gittern – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kindheit

Frust und Ärger sollen für seine Straftaten verantwortlich sein. Der Angeklagte sucht die Ursachen in seiner Kindheit. Seine Mutter sei oft alkoholisiert gewesen. „Mit 14 bin ich zum Jugendamt gegangen, weil ich ins Heim wollte“, sagte der gelernte Koch beim Prozess am Landesgericht Krems. Sobald er viel Alkohol getrunken hatte, habe er etwas kaputtmachen wollen und die Aufmerksamkeit gesucht. Schon als Jugendlicher sei er aus der Feuerwehr ausgeschlossen worden, weil er absichtlich einen Fehleinsatz ausgelöst hatte.

Am 19. Jänner 2019 ließ er gleich elf Müllcontainer in der Mühlbachgasse sowie einen daneben abgestellten Pkw und einen Holzzaun in Flammen aufgehen. Ähnliche Taten folgten in der Zeit zwischen 24. März und 17. April – und zwar immer in der Juden- oder Mühlbachgasse. „Da war ich auf dem Heimweg vom Lokal“, erklärte der Beschuldigte. Der Gesamtschaden beträgt mehr als 30.000 Euro. Er sei froh, dass niemand verletzt worden sei. „Seit ich in Haft bin, hat sich bei mir ein Schalter umgelegt. Ich werde nie wieder einen Alkohol anrühren“, versicherte der 32-Jährige.

Trotzdem wirkten sich die Vorstrafen, Tatwiederholung und massiven strafbaren Handlungen erschwerend auf das Urteil aus.

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