15-Jähriger warf Böller auf Schüler: Bleibender Augenschaden war die Folge

- Ein 15-Jähriger verursachte einen bleibenden Augenschaden bei einem Schüler durch Werfen eines Böllers.
- Das Opfer musste zweimal operiert werden, aber eine vollständige Heilung ist ausgeschlossen.
- Der Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe, muss Schadensersatz zahlen und eine Anti-Aggressionstherapie absolvieren.
Es war der 1. Juli 2024: Eine Gruppe Jugendlicher kickte gemeinsam auf einem Fußballplatz im Bezirk Baden. Die Stimmung war gut, es gab keinerlei Anzeichen für das, was kurz darauf folgen sollte, wie Zeugen am Mittwoch im Landesgericht Wiener Neustadt bestätigen.
Zwei Operationen
Gerade war ein Tor gefallen, als plötzlich ein 15-Jähriger einen Böller in der Hand hielt. "Er hat mich angeschaut, ihn dann angezündet und in meine Richtung geworfen", erinnert sich das Opfer am Mittwoch. "Der Böller ist kurz vor mir explodiert. Ich hatte sofort Schmerzen in meinem Auge und habe nichts mehr gesehen."
Seine Eltern brachten den verletzten Jugendlichen ins Krankenhaus, doch der entstandene Augenschaden konnte nicht sofort behandelt werden, wie eine medizinische Sachverständige im Prozess erklärt. "Der Augendruck war zu hoch für eine Operation, die daher erst fünf Tage später möglich war." Das Opfer erlitt eine schwere Augapfelprellung und eine Verletzung der Linse, die durch eine künstliche ersetzt werden musste. Eine zweite Operation war notwendig.
Keine Verbesserung mehr möglich
Trotzdem verblieben dem Jugendlichen nur noch 30 Prozent Sehkraft auf einem Auge. Durch das Tragen einer Brille kann er dies immerhin auf 50 Prozent erhöhen. Die Einschränkungen seien dennoch gravierend, schildert er: "Ich habe immer noch einen Juckreiz im Auge, sehe seitlich nur wenig und auch geradeaus manchmal schlecht."
Eine weitere Verbesserung der Situation sei nach derzeitigem Stand der Medizin ausgeschlossen, sagt die Sachverständige.
"Ich wollte nicht, dass er verletzt wird", murmelt der Angeklagte kaum hörbar. Den Böller gezielt auf das Opfer geworfen zu haben, bestreitet er. Warum er überhaupt mit derartigen Knallkörpern hantiert habe, will die Richterin von ihm wissen. "Die sind da auf einer Bank herumgelegen, weil sie jemand mitgebracht hat. Und alle haben sich einen genommen", erzählt der 15-Jährige, der weder eine Schule besucht, noch einer Arbeit nachgeht. Aktuell befinde er sich in einem AMS-Kurs, sagt er.
12 Monate bedingte Haft
"Was sagen Sie jetzt, wenn Sie die Verletzungen sehen?", fragt die Vorsitzende weiter. "Ich finde sie nicht schön", murmelt der Angeklagte. "Wissen Sie, was passieren kann, wenn man solche Böller zündet", hakt die Richterin nach. "Da können die Finger abfliegen", gibt der 15-Jährige zu Protokoll, der sich außerdem wegen der Beteiligung an einer Prügelei mit mehreren Jugendlichen verantworten muss.
Er wird zu 12 Monaten bedingter Zusatz-Haftstrafe verurteilt - weitere 12 Monate bedingt hatte er bereits im vergangenen Jahr ausgefasst. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und eine Anti-Aggressionstherapie angeordnet.
8.000 Euro Schadenersatz muss er seinem Opfer zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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