Pensionistin in NÖ getötet: Mordanklage gegen Banker
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegen einen 61-jährigen Top-Banker, der im September des Vorjahres in Thomasberg (Bezirk Neunkirchen) eine 86-Jährige in ihrem Einfamilienhaus getötet haben soll, Mordanklage erhoben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte.
Wie berichtet soll es sich beim Angeklagten um den Bankberater des Opfers, Peter I., handeln. Er soll die Pensionistin am Abend des 16. September zuerst mit einem prall gefüllten Sparstrumpf niedergeschlagen und dann mit einer Plastikfolie erstickt haben. Der 61-Jährige wurde kurz nach der Tat bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und lag auf der Intensivstation. Nachdem man durch die Flucht des Täters zunächst von einem Raubmord ausging, hatten Ermittler der Raubgruppe des nö. Landeskriminalamtes den Fall übernommen. Ihnen gegenüber legte Peter I. ein umfangreiches Tatsachengeständnis ab.
Grund für den tödlichen Übergriff dürfte gewesen sein, dass der Mann unter massiven Druck geriet, weil er die Frau jahrelang über ihre Geldgeschäfte falsch informiert hatte. Er verschwieg ihr laut Staatsanwaltschaft bewusst entstandene Spekulationsverluste. Der dreifache Familienvater betreute die 86-Jährige bereits seit über 30 Jahren als Finanzberater. Der promovierte Jurist veranlagte dabei das Vermögen der Frau in der Höhe von 700.000 Euro. Zwei bis drei Mal pro Jahr trafen sich die Beiden, um die finanziellen Geschäfte zu besprechen. Als die Pensionistin 2019 eine Transferierung und Zusammenlegung ihrer Bankkonten wünschte, geriet der 61-Jährige unter Druck. Sein Lügenkonstrukt drohte zusammenzufallen.
Wollte Ruf wahren
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Bankberater, um seinen Ruf zu wahren, den Mord an der 86-Jährigen plante. Dazu wollte er die Pensionistin mit dem Sparstrumpf bewusstlos schlagen, die Kellerstufen hinunterstoßen, dort den Kopf der Frau fest gegen eine Stufenkante schlagen und einen tödlichen Unfall vortäuschen.
Dazu stahl er den Haushaltsschlüssel der Pensionistin und befüllte eine seiner eigenen Socken mit den Münzen. Mit den Tatutensilien ging er mehrmals zu Beratungsgesprächen mit der Pensionistin, um sie noch einmal von ihrem Geldtransfer abzubringen. Obwohl dies nicht gelang, ließ er laut Anklage zunächst von seinen Mordplänen ab.
Am 16. September 2019 führte er seinen Plan dann doch durch. Er kaufte Frischhaltefolie und Einweghandschuhe, mietete sich ein Auto und fuhr zum Haus seiner Kundin. Mit dem Vorwand, die Toilette benutzen zu wollen, verschaffte sich der Mann Zutritt zum Haus. Dabei erwähnte der 61-Jährige der Kundin gegenüber erstmals die massiven Verluste, die er mit seinen Geschäften verursacht hatte. Die 86-Jährige reagierte „entrüstet, schockiert und verärgert und machte ihm schwere Vorwürfe“, hieß es in der Anklage.
Die beiden stritten lautstark miteinander, was ein Nachbar mitbekam. Der fotografierte nicht nur das im Hof abgestellte Auto des Bankberaters, sondern klopfte auch an die Tür der Pensionistin und fragte, ob alles ok sei. Dennoch zog der 61-Jährige den Sparstrumpf aus der Tasche und schlug laut Anklage mit voller Wucht gegen den Kopf der Pensionistin. Entgegen des Tatplans wurde die Frau jedoch nicht ohnmächtig, sondern war nur benommen und meinte: „Was tun Sie?“ Mit der mitgebrachten Frischhaltefolie versuchte er die 86-Jährige zu ersticken, diese wehrte sich so heftig, dass er schlussendlich erst durch festes Zudrücken von Nase und Mund durch seine Hände den Tod hervorrief.
Tötungsvorsatz in Zweifel
Die Verteidigung des renommierten Bankers und einstigen Gutachters im Verfahren um die Meinl-Bank haben Strafverteidiger Wolfgang Blaschitz und seine Kollegin Astrid Wagner übernommen. Trotz der belastenden Beweise und Vorbereitungshandlungen zieht Blaschitz den Tötungsvorsatz in Zweifel. „Er war bereits zwei Mal an der Adresse seiner Kundin und beide Male ist nichts passiert. Durch das Klopfen der Nachbarn hat sich die Situation drastisch geändert und er ist unter Druck geraten. So war das alles nicht geplant“, sagt Blaschitz. Ein Termin für den Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt gibt es noch nicht.
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