Uniklinik St. Pölten: Patient mit Taxi heimgeschickt

Wilhelm Singer geht es ums Prinzip
73-Jähriger wurde mit der Rettung ins Spital gebracht. Für die Fahrt nach Hause muss er zahlen.

Es war ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, der Wilhelm Singer eine Fahrt in das Universitätsklinikum St. Pölten bescherte. Beim Holzschneiden geriet der Altlengbacher vor ein paar Tagen mit der rechten Hand ins Kreissägenblatt und schnitt sich dabei ein Stück der Fingerkappe ab. "Ich habe stark geblutet und wurde nach der Erstversorgung ins Spital gebracht werden", erzählt der 73-Jährige.

Die Wunde musste genäht werden, mit einem dicken Verband am Finger wurde Singer entlassen. "Ich habe den Arzt gebeten, dass er mir doch einen Rettungswagen organisieren möge, damit ich wieder nach Hause komme. Doch die Antwort war, dass ich gehfähig sei und mir doch ein Taxi nehmen solle, weil dieses drei Mal billiger komme", erzählt Singer. Durch diese Aussage fühlte sich der Pensionist vor den Kopf gestoßen. "Weil nach dem Unfall alles schnell gehen musste, hatte ich weder Geldbörse, Jacke noch Handy mit. Ich bestelle mir sicher kein Taxi wenn ich kein Geld eingesteckt habe. In diesem Moment fühlte ich mich, als hätte mich jemand irgendwo ausgesetzt."

Schlussendlich wurde Singer doch von Sanis heimgebracht, die Fahrt wird er bezahlen müssen. "Mir geht es gar nicht ums Geld. Aber ich zahle in zwei Krankenkassen ein, Unfallversicherung berappe ich ebenfalls und dann wird ein Unfallopfer nicht einmal heimgebracht."

Krankenkasse

Aus rechtlicher Sicht gesehen, kann dem Spital keine Verfehlung vorgeworfen werden. "Sobald vom Arzt eine Gehfähigkeit attestiert wird, wird dem Patient die Heimfahrt nicht bezahlt", heißt es seitens der NÖ Gebietskrankenkasse. Die Kosten für ein Taxi würden dann von der Kasse beglichen, wenn es sich um eine Fahrt zur Strahlen- oder Chemotherapie handelt.

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