Über Tausend Pakete von NÖ nach Lettland umgeleitet: 3 Jahre Haft für Betrüger

An Paket-Abholstationen wie diese ließ sich der lettische Staatsbürger Waren unter falschem Namen senden.
Kleidung, Kaffee und Schallplatten unter falschem Namen bestellt, aber nicht bezahlt und neu etikettiert. Rund 300.000 Euro Schaden.

Nicht einmal zehn Minuten benötigte der Schöffensenat am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt, um sein Urteil zu fällen - fast 45 Minuten lang war der vorsitzende Richter danach aber damit beschäftigt, dieses Urteil zu verlesen

Der Grund: Angeklagt war ein lettischer Staatsbürger, der sich über mehr als ein Jahr verteilt rund 1.500 Internet-Bestellungen unter falschem Namen und mit falschen Adressen an Abholstationen in Wien sowie in den Bezirken Mödling, Baden und Wiener Neustadt hatte senden lassen, diese dann aber neu etikettiert und an Komplizen in sein Heimatland weiterverschickt hatte.

Jede Bestellung einzeln aufgelistet

Bezahlt wurde die Ware - unterschiedlichste Kleidungsgegenstände, Kaffee und Vinyl-Schallplatten - nicht. Der Gesamtschaden betrug laut Staatsanwaltschaft mehr als 300.000 Euro.

Auch wenn dem 47-Jährigen letztlich rund 400 dieser illegalen Paketdienste nicht mit Sicherheit zugeordnet werden konnten und er deswegen in diesen Anklagepunkten freigesprochen wurde, musste der Richter in seiner Urteilsbegründung alle übrigen 1.155 Lieferungen einzeln mit ihrem jeweiligen Wert auflisten und verlesen.

Eine Aufgabe, die der Vorsitzende mit stoischer Mine und beachtlichem Tempo erledigte - andernfalls hätte sie wohl noch deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen. Für drei Jahre - nicht rechtskräftig - muss der Lette hinter Gitter. Im Wesentlichen hatte er sich zu den Vorwürfen geständig gezeigt und auch erklärt, wie die Betrugsmasche der kriminellen Organisation, zu der er gehörte, abgelaufen war.

Zehn Euro pro Paket

Pro Paket - bis zu 50 pro Tag sollen es gewesen sein - habe er zehn Euro erhalten. „Manchmal wurde ich auch in Waren bezahlt“, schilderte der Mann, der während seines Aufenthalts in Österreich in Airbnb-Wohnungen gewohnt und mit einem Mietwagen unterwegs gewesen sein soll. Die Rechtfertigung des einschlägig Vorbestraften: „Ich wusste nicht, dass das strafbar ist“.

Dass in diesem Fall keine bedingte Strafe denkbar gewesen sei, begründete der Richter mit der "exorbitant hohen Zahl an strafbaren Handlungen". Der Staatsanwalt hatte zuvor bereits für eine strenge Bestrafung appelliert: "In so vielen Cybercrime-Fällen bleiben die Täter unbekannt. Hier haben wir einmal einen, der erwischt wurde und den man für seine Taten belangen kann."

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