Wirtschaftsbundkonten sollen transparenter werden

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Chronik Niederösterreich

Örtliche Wirtschaftsbundgruppen müssen Konten leeren

Neues Parteiengesetz verlangt mehr Transparenz, Parteigeld wird zentral verwaltet

von Wolfgang Atzenhofer

10/12/2021, 03:00 AM

Politik. Der ÖVP-Wirtschaftsbund (WB) ordnet derzeit in Niederösterreich seine landesweiten Strukturen einer neuen Finanzordnung und digitalen Verwaltung unter. Weil dafür auch die Bankkonten der Teilbezirks- und Ortsgruppen aufgelöst und an die zentralen Stellen überwiesen werden müssen, kommt es unter den rund 25.000 Mitgliedern in den Gemeinden auch zu Diskussionen.

Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gehe den 479 Gemeindegruppen mit der Zentralisierung verloren, wird befürchtet, andere wittern gar eine Geldbeschaffungsaktion der Zentrale. Vor allem aus finanzstarken städtischen WB-Gruppen ist ein Murren zu hören.

In der St. Pöltener Zentrale versucht man, die Befürchtungen zu entkräften und verweist auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Parteienfinanzierung, denen man sich fügen müsse. Aus den Bezirken ist zu hören, dass es sogar WB-Gruppen gab, die die Einkaufsgutscheinaktion der örtlichen Kaufmannschaft über das WB-Konto abgewickelt haben.

Transparenz

„Mit dem neuen Parteiengesetz wurden verschärfte Anforderungen an Transparenz, ausgiebige Meldepflichten und auch neue Strafbestimmungen festgelegt. Um den Wirtschaftsbund für diese veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen gut aufzustellen und die Verantwortungsträger auf allen Ebenen vor negativen rechtlichen oder medialen Konsequenzen zu schützen, wurde die neue Finanzordnung beschlossen“, teilt WB-Pressesprecher Simon Grillitsch dem KURIER auf Anfrage mitgeteilt.

Den Kern dieser neuen Finanzordnung bilde die Digitalisierung der Buchhaltung. Die gesamte Buchhaltung des NÖ Wirtschaftsbundes werde damit in Zukunft auf allen Ebenen über eine professionelle Buchhaltungssoftware zentral abgewickelt.

Die Bedenken, dass den dezentralen Gruppen mit rund 2.900 Funktionären die Finanzmittel gekappt würden, werden ebenfalls zerstreut. „Das Vermögen der jeweiligen Teilbezirks-, Gemeinde- und Ortsgruppen bleibt erhalten und steht den Gliederungen weiterhin jederzeit zur Verfügung“, wird aus der Landeszentrale versichert.

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