NÖ: ÖBB rufen nach dem Standortanwalt

NÖ: ÖBB rufen nach dem Standortanwalt
Der erste Einsatz betraf eine Eisenbahnstrecke, Unterstützung auch bei UVP-Verfahren.

Die EU-Kommission hat deswegen ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, dennoch kommt hierzulande das von der türkis-blauen Regierung beschlossene Standortgesetz bereits zur Anwendung. Zielrichtung sind kürzere Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Standortanwalt, den die Wirtschaftskammer stellt. In Niederösterreich ist das der 44-jährige Jurist Christoph Pinter. Erstmals im Einsatz war er am 18. Oktober.

Erstes Verfahren

Sein erstes Verfahren ist keine wirklich schwierige Aufgabe. Die ÖBB will die Eisenbahnstrecke von Gänserndorf nach Marchegg elektrifizieren. Derzeit wird dieser Teil der Nordbahn mit Diesellokomotiven befahren. Aus umweltpolitischen Gründen dürfte es eigentlich keine Einwände geben. Dennoch war es der ÖBB ein Anliegen, auch den Standortanwalt dabei zu haben. Pinter zum Projekt: „Ein zweimaliger Lokwechsel entfällt, die Geschwindigkeit wird erhöht, eine güterdurchgängige Verbindung von der Slowakei mit der West- und Nordbahn wird hergestellt.“

UVP-Verfahren

Für die Wirtschaftskammer ist es ein zentraler Punkt, dass solche UVP-Verfahren beschleunigt werden. Anlass für das Gesetz war sicherlich das ungemein lange Tauziehen um eine 3. Piste für den Flughafen Wien/Schwechat. Pinter: „Projekte dürfen nicht so lange dauern, dass sie technologisch bei der Genehmigung schon wieder veraltet sind. Sonst läuft da etwas falsch.“

NÖ: ÖBB rufen nach dem Standortanwalt

Jurist Christoph Pinter

„Zu lange Verfahrensdauer“

Wobei er ausdrücklich die niederösterreichischen UVP-Behörden in Schutz nimmt. „Diese arbeiten schnell. Die Schuld an den langen Verfahrensdauern trägt die Gesetzeslage. Und da haben wir mit dem Standortentwicklungsgesetz und der jüngsten UVP-Novelle Fortschritte erzielt, die wir jetzt auch in die Praxis umsetzen müssen.“

Keine Einwende

Bei besagter Bahnstrecke gibt es keine Einwendungen, die aus Sorge um den Umweltschutz oder den Klimawandel gemacht worden sind. Dennoch warnt Standortanwalt Pinter grundsätzlich davor, wegen des Klimawandels gegen die Wirtschaft zu agieren. Pinter: „Der Klimawandel lässt sich nur in Kombination mit der Wirtschaft, aber nicht gegen die Wirtschaft bekämpfen.“ Schnellere Verfahren sind da für ihn ein wichtiger Punkt: „Ein Projekt darf sich nicht über zehn Jahre hinziehen, worum es sich auch dreht“, sagt der 44-Jährige.

Seine eigene Rolle als Standortanwalt bei solchen Projekten definiert Pinter so: „Projektwerbern standen bisher im Genehmigungsprozess diverse Projektgegner gegenüber, die hauptsächlich umweltpolitische Argumente ins Treffen führen. Standortinteressen und auch wirtschaftspolitische Interessen gerieten dabei oft ins Hintertreffen. Diese gravierende Ungleichgewichte in den UVP-Verfahren will ich als Standortanwalt ausgleichen.“

EU-Kommission

Dazu wird er noch oft Gelegenheit haben, denn Niederösterreich ist Spitzenreiter bei den UVP-Verfahren. Seit dem Inkrafttreten des UVP-Gesetzes 1993 wurden österreichweit rund 500 Genehmigungsverfahren durchgeführt, 200 davon allein in Niederösterreich. Es sei denn, die Öko-Aktivisten haben Erfolg mit ihrem Protest in Brüssel und die EU-Kommission bringt das Standortgesetz mit ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich doch wieder zu Fall.

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