Frau in NÖ betäubt und vergewaltigt: Partner angeklagt

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Von ihrem eigenen Partner wurde eine Frau sediert und missbraucht. Davon machte er Bilder und Videos. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen einen 42-jährigen Mann Anklage erhoben, der im Jahr 2014 seine Lebensgefährtin in einer niederösterreichischen Ortschaft im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich mit Schlafmitteln betäubt und dann vergewaltigt haben soll. Von den Missbrauchshandlungen berichtete er laut Anklage eingehend einem Deutschen in Wort und Bild, der in Niedersachsen über 15 Jahre hinweg seine Ehefrau immer wieder sediert und vergewaltigt hatte.

Unzählige Videos seiner Taten lud der Deutsche auf öffentlich zugänglichen Pornoseiten hoch, wo sie seit 2006 millionenfach aufgerufen wurden. Die Betroffene erfuhr erst 2024, was ihr widerfahren war. Ihr Peiniger kam bei einem Unfall ums Leben, ehe ein Haftbefehl vollzogen und der zu diesem Zeitpunkt 60-Jährige strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte.

Videos und Fotos haben "zur Nachahmung angeregt"

Dessen Clips hatte offensichtlich auch der 42-jährige Niederösterreicher konsumiert. Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Korneuburg zufolge trat er zunächst über E-Mail mit dem Deutschen "in Austausch", der ihm "Erfahrungsberichte und Videos und Fotos der Taten übermittelt" und "zur Nachahmung angeregt" habe. "Der Angeklagte entschloss sich sodann, selbst auch seine Lebensgefährtin zu betäuben und sexuell zu missbrauchen", heißt es in der Anklage.

Ende März 2014 soll der Niederösterreicher seine Freundin mit einem Schlafmittel betäubt haben, indem er zwei Tabletten Somnubene, das den Wirkstoff Flunitrazepam enthält, in einem Glas Cola auflöste. Nachdem die Frau das Glas geleert hatte und wegdämmert war, kam es zu einer Reihe von Missbrauchshandlungen, die der Angeklagte auch bildlich festhielt. 

Das Bildmaterial übermittelte er am nächsten Tag samt einem eingehenden Bericht seinem deutschen Gesprächspartner. In weiterer Folge informierte er den Deutschen laut Anklage über eine einschlägige Kommunikationsapplikation "noch ausführlicher über den erfolgten fortgesetzten und wiederholten Missbrauch".

Immer wieder dürfte der Angeklagte versucht haben, seine Partnerin mit Betäubungsmitteln zu sedieren. Weitere Versuche sind von der Anklage mitumfasst, bei denen die Betroffene allerdings vorzeitig wach wurde bzw. die ihr verabreichten Mittel nicht die vom Angeklagten gewünschte Wirkung entfalteten. 2020 und 2022 versuchte er daher über den Deutschen und anderweitig an GBL (Gammabutyrolacton), Liquid Ecstasy und ähnliche chemische Substanzen zu kommen. Noch im heurigen Jahr googelte der Niederösterreicher laut Anklage nach Suchbegriffen wie "GBL", "GBH Dosierung Körpergewicht" und "Rotwein Geschmack".

Bei Schuldspruch drohen bis zu 15 Jahre Haft

Der 42-Jährige befindet sich seit einigen Monaten in der Justizanstalt (JA) Korneuburg in U-Haft, über die rechtskräftige Anklage wird nach APA-Informationen Anfang September am Landesgericht Korneuburg verhandelt. Der Mann soll sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig verantwortet haben. 

Belastet wird er von dem von ihm selbst angefertigten Bildmaterial, das er auf Datenträgern abgespeichert hatte, die bei einer gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Auch die Kommunikation, die er über Jahre hinweg mit dem verstorbenen Deutschen geführt hatte, liegt den Strafverfolgungsbehörden vor.

Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem bisher Unbescholtenen fünf bis 15 Jahre Haft.
 

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