NÖ: "Staatsverweigerer" in St. Pölten verurteilt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Er wurde - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Ein "Staatsverweigerer" ist am Mittwoch in St. Pölten - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, sich während der dreijährigen Probezeit einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Der 60-Jährige hatte laut Anklage zwei Mitarbeiterinnen von Bezirkshauptmannschaften Forderungsschreiben übermittelt.

Der Mann aus dem Bezirk Amstetten stand wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung vor Gericht, er bekannte sich nicht schuldig. Ausgangspunkt war eine nicht bezahlte Verwaltungsstrafe in der Höhe von 45 Euro im Jahr 2015. In Folge soll der 60-Jährige zwei Sachbearbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaften (BH) Melk und Amstetten u.a. die "Zwangsvollstreckung" von Forderungen und "persönliche Haftung" angedroht haben.

"Sie wollten mich einsperren"

Nachdem der Angeklagte die Anonymverfügung nicht bezahlt hatte, folgte ein Verfahren beim Landesverwaltungsgericht, das laut Staatsanwalt 2017 rechtskräftig beendet wurde. Nach einer Exekutionsandrohung beglich der Mann schließlich den Betrag - ein möglicher Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bewog ihn letztendlich dazu. "Sie wollten mich einsperren", so der Angeklagte. Eine Mitarbeiterin der BH Amstetten berichtete, daraufhin sei im September 2017 ein an sie gerichtetes mehrseitiges Schreiben des Mannes mit der Rückforderung des "zu Unrecht bezahlten Betrages" eingegangen.

Sein Mandant sei Unternehmer, halte sich an Gesetze und zahle Steuern, betonte der Verteidiger. Der Angeklagte sei weder Anhänger noch Sympathisant von Bewegungen, die den Staat und seine Einrichtungen leugnen. Im Zuge von Internetrecherchen sei sein Mandant mit Gedankengut von souveränen Bewegungen in Berührung gekommen, was "seine juristische Neugier beflügelt hat", sagte der Rechtsbeistand.

Der Angeklagte gab zu, die Schreiben aus dem Internet heruntergeladen und verschickt zu haben - diese seien aber an die Behörde und nicht an die Sachbearbeiterinnen gerichtet gewesen, erklärte der 60-Jährige. Sein Mandant habe nicht versucht, die BH-Mitarbeiterinnen unter Druck zu setzen, "er wollte nur wissen, gelten die Menschenrechte?", so der Rechtsanwalt.

Drei Tage Bedenkzeit

In einem an eine Sachbearbeiterin adressierten Schreiben soll der Mostviertler 1.500 Euro wegen "Belästigungen" verlangt und auch gleich eine Kontonummer für die Überweisung angegeben haben. Außerdem soll er Schadenersatzforderungen gegenüber der Republik Österreich gestellt haben. Ein Konvolut an Schreiben inklusive einer "Kulanzmitteilung" übergab der Unternehmer persönlich an eine Mitarbeiterin der BH Melk. Die Frau sagte im Zeugenstand, sie habe die Geltendmachung von Ansprüchen befürchtet. Im Oktober 2017 erhielt sie eine schriftliche Entschuldigung des Angeklagten.

Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer "moderaten Entscheidung". Neben der bedingten Freiheitsstrafe wurde eine unbedingte Geldstrafe verhängt - in Höhe von 360 Tagessätzen zu 20 Euro. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erbaten drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil des Schöffensenats nicht rechtskräftig.

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