NÖ reformiert Regeln zur Mindestsicherung

Bericht über eine Mutter und ihre behinderte Tochter brachte Fall ins Rollen.
Pflegegeld wird pflegenden Angehörigen nun nicht mehr als „Gehalt“ angerechnet. KURIER brachte den Fall ins Rollen.

Niederösterreich streicht im Zusammenhang mit der Mindestsicherung einen Passus, der bisher zu einer Ungleichbehandlung von pflegenden Angehörigen führte.

Auslöser für die Änderung der entsprechenden Verordnung war der KURIER-Bericht über eine Mutter aus Niederösterreich. Sie pflegt ihre 14-jährige, behinderte Tochter zu Hause. Aus diesem Grund erhielt die Frau nur mehr die halbe Mindestsicherung. Das Vorgehen war rechtlich gedeckt. Österreichweit sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen vor, das ein Teil des Pflegegeldes dem pflegenden Angehörigen als „Gehalt“ angerechnet wird. Mindestsicherungsbeziehern wird deshalb ihr Bezug entsprechend gekürzt.

Nachdem Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dieser Tage eine Prüfung des Sachverhalts angeordnet hatte, wird die Regelung in Niederösterreich nun geändert.

Mehr lesen Sie in der Sonntagsausgabe des KURIER.

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