NÖ: Mandatarin saß unrechtmäßig im Gemeinderat

Eine Wahlstimme wird von einer Hand in eine Wahlurne gesteckt
Die Gemeinderätin stand stand bei den Wahlen nicht auf der ÖVP-Kandidatenliste, war aber seit Juni 2023 im Amt.

Von einer "falschen" Mandatarin im Gemeinderat von Spannberg (Bezirk Gänserndorf) haben am Donnerstag die NÖN berichtet. Die Frau sei seit Juni 2023 im Amt gewesen, obwohl sie bei den landesweiten Kommunalwahlen 2020 nicht auf der ÖVP-Kandidatenliste gestanden sei. "Der Irrtum wird natürlich umgehend korrigiert", wurde Bürgermeister Herbert Stipanitz (ÖVP) zitiert.

Dem Bericht zufolge hatte die rot-blaue Opposition den Fehler herausgefunden. Die Bezirkshauptmannschaft sei informiert worden und habe Stipanitz aufmerksam gemacht.

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Ungültige Gemeinderatsbeschlüsse in der etwa 1.000 Einwohner zählenden Marktgemeinde gebe es nicht. Die Mehrheiten seien immer so gewesen, dass die Stimme der „falschen“ Mandatarin irrelevant gewesen sei. Neu abgestimmt werden müsse allerdings über ÖVP-Vizebürgermeister Wilfried Wiesinger.

"Übertragungsfehler"

„Aufgrund eines Übertragungsfehlers vom Entwurf der Kandidatenliste auf den tatsächlichen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl 2020“ sei die Frau versehentlich nicht in die Reihungsliste (und auch drei weitere Kandidaten) der ÖVP-Kandidaten aufgenommen worden, erläuterte Stipanitz. „Natürlich wird alles richtiggestellt“, bekräftigte er in einer der APA vorliegenden Stellungnahme. Der Rücktritt der „falschen“ Mandatarin erfolge „mit sofortiger Wirkung“ samt Rückerstattung der bisher erhaltenen Entschädigung für die politische Tätigkeit in der Marktgemeinde.

Die Frau habe seit Juni 2023 an vier Gemeinderatssitzungen teilgenommen, die dabei behandelten Tagesordnungspunkte seien „in der Regel einstimmig oder mehrheitlich beschlossen“ worden. Der Bürgermeister versicherte, dass ihm „die Angelegenheit mehr als unangenehm“ sei, auch gegenüber der „falschen“ Mandatarin. Es sei keinesfalls seine Absicht gewesen, eine Kandidatin zu nominieren, die nicht auf der Liste der Ersatzmitglieder des Gemeinderates eingetragen gewesen sei.

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