32 Packungen: Polizei fand nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Auto

32 Packungen: Polizei fand nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Auto
Sie wurden bei einer Verkehrskontrolle im Auto verteilt gefunden. Die vier Insassen sollen sie in Tschechien gekauft haben.

Bei einer Verkehrskontrolle in Mitterretzbach am Samstag wurde gegen halb zehn Uhr abends ein Auto angehalten.

Die Beamten führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Dabei fanden sie 32 Packungen nicht zugelassener pyrotechnischer Gegenstände. Dieser waren im ganzen Fahrzeug verteilt - im Handschuhfach, unter den Sitzen, im Kofferraum bzw. in der Reserveradmulde, berichtete die Landespolizeidirektion NÖ.

In Tschechien gekauft

Die Insassen des Fahrzeugs, vier Männer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, gaben gegenüber der Beamten an, die Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft zu haben.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper sowie unsachgemäßer Verwendung pyrotechnischer Artikel und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. 

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. 

Besonders leichtsinnige Handhabung von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotenzial. 

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch empfindlich hohe Geldstrafen.

Die aufgefundenen pyrotechnischen Gegenstände wurden vorläufig sichergestellt, da unter anderem ihre Herkunft nicht feststellbar sei, so die Polizei. Abgesehen davon, dass die Beschriftung der Gegenstände nicht in deutscher Sprache leserlich ist, ist die CE-Kennzeichnung fehlend oder gefälscht und es soll sich um Gegenstände der Kategorie F3 bzw. F4 handeln, heißt es weiter in einer Aussendung.

Die vier Männer sollen zudem nicht im Besitz eines Pyrotechnik-Ausweises gewesen sein. Sie werden deshalb der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.

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