NÖ: Drei Monate bedingt für jungen IS-Sympathisanten

Landesgericht St. Pölten.
16-Jähriger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Drei Monate bedingte Freiheitsstrafe hat ein 16-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhalten. Dem Lehrling war angelastet worden, ein Foto seines Vaters als Kämpfer für den "Islamischen Staat" (IS) weitergeleitet zu haben. Zudem soll er einem Freund geschrieben haben: "Auch wenn du in Europa bist, mache deinen Jihad".

Der Vater des Tschetschenen war dem Staatsanwalt zufolge Ende 2015 nach Syrien gereist, um am Jihad teilzunehmen. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt soll der Jugendliche laut Anklagebehörde begonnen haben, verstärkt Sympathien für die Terrormiliz zu hegen. In seinem Freundeskreis sollen sich zwei bereits einschlägig Verurteilte befinden, einem davon soll der 16-Jährige die Nachricht geschickt haben, hieß es im Eröffnungsvortrag des Staatsanwalts. Der Chat-Verkehr sei auf dem Mobiltelefon des Freundes des 16-Jährigen sichergestellt worden. In einer Whatsapp-Gruppe soll der Jugendliche laut Ankläger das Bild eines posierenden IS-Kämpfers verbreitet haben.

"Völlig neutral"

Der Verteidiger erklärte, das von seinem Mandanten weitergeleitete Material sei per se "völlig neutral". Bei der schwarzen Fahne im Hintergrund auf dem Foto seien andere arabische Schriftzeichen als auf der offiziellen IS-Fahne zu sehen. Außerdem sei der Begriff "Jihad" grundsätzlich als "Bestreben, den richtigen Weg zu Gott zu finden", zu verstehen. Der Rechtsanwalt beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten.

Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen - mit Hinblick auf das weitere Fortkommen des Angeklagten - von der Jugendschöffenverhandlung ausgeschlossen. Vom Vorwurf der kriminellen Organisation wurde der 16-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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