NÖ: Anwalt muss sein Haus im Grünen abreißen

Die schmucke Villa wurde 2004 im Grünland errichtet
Er setzte geplante Schafzucht nicht um. Nun wurde der Abrissbescheid rechtskräftig.

Es sollte ein Traumhaus werden, mitten im Wienerwald in NÖ. Doch für Rechtsanwalt Martin Prokopp ist die Villa im Grünen zum Albtraum geworden. Er muss sie nun abreißen lassen – das hat der Verwaltungsgerichtshof kürzlich entschieden.

Prokopps Haus steht nämlich auf Grünland im Allander Gutental. Seit den 1950ern besitzt seine Familie dort Grund. Wie berichtet, hat er 2004 von Altbürgermeister Johann Grundner aufgrund eines Betriebskonzeptes für eine Landwirtschaft eine Baugenehmigung bekommen. Auf einem Grünland/Landwirtschaft gewidmeten Grund darf ein Wohnhaus nämlich nur errichtet werden, um das Wohnbedürfnis des Landwirts zu befriedigen. Prokopp wollte eine Schafzucht betreiben, doch dazu ist es nie gekommen. Aufgrund seiner Scheidung, wie er in vergangenen Gesprächen mit dem KURIER betonte. Auch ein angekündigtes Damwildgehege dürfte nie eröffnet worden sein. 2014 erließ Bürgermeister Ludwig Köck daher einen Abrissbescheid.

Eisern bekämpft

Diesen bekämpfte Prokopp eisern, legte unterstützende Gutachten vor – doch vergebens. "Die höchste Instanz hat entschieden", kommentiert Rudolf Beck, Anwalt der Gemeinde Alland, das Urteil. Prokopp selbst will sich nun nicht mehr äußern. "Das ist nun meine Privatsache", erklärt er knapp.

In den nächsten Wochen wird Bürgermeister Köck der Bezirkshauptmannschaft Baden einen "Antrag auf Ersatzvornahme" zustellen. Denn eine einjährige Frist zum Abriss seines Hauses ist bereits verstrichen. Sollte Prokopp nicht selbst tätig werden, muss die BH den Abriss vollstrecken.

Diese Entscheidung sei unangenehm für alle, sagt Köck. "Aber der Bürgermeister hat Aufgaben zu erfüllen und das ist in diesem Fall, die Raumordnung einzuhalten." Seitens der Gemeinde habe es mehrmalige Aufforderungen gegeben, den landwirtschaftlichen Betrieb umzusetzen. "Das hat er nicht getan."

Bürgerlisten-Gemeinderat Erwin Dollensky, der den Bau von Anfang an bekämpft hatte, räumt ebenfalls ein, dass es den Anwalt nun hart trifft. "Aber das Raumordnungsgesetz sieht keine andere Lösung vor." Nur so könne auch der Wienerwald vor Zersiedelung bewahrt werden.

Prokopp selbst war zuletzt von 1,8 Millionen Euro ausgegangen, die der Bau und der Abriss kosten soll. Auf diese Summe wollte er die Gemeinde auch auf Amtshaftung verklagen. "Meines Wissens nach hat er die Klage nicht eingebracht. Und ich würde ihr auch sehr gelassen entgegensehen", sagt Gemeindeanwalt Beck. Der Fehler sei nicht bei der Gemeinde gelegen, sondern bei Prokopp, der seine Landwirtschaft nicht, wie eingereicht, als Gesamtprojekt umgesetzt hat.

Anmerkung: Im ursprünglichen Text wurde irrtümlich von einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts berichtet. Tatsächlich geht es um einen Spruch des Verwaltungsgerichtshofs. Der Fehler wurde korrigiert.

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