Niederösterreich regelt das Stipendiensystem neu

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im Gespräch mit Chronik-Chef Martin Gebhart
Hauptwohnsitz in NÖ ist Voraussetzung. Ärzte, die in Niederösterreich bleiben, erhalten Sonderprämie.

 „Wir haben jetzt den Stipendienförderdschungel durchforstet und effizienter gemacht.“ Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) legt der Landesregierung am Dienstag ein neues Konzept für die finanzielle Unterstützung von Studenten aus Niederösterreich vor. Dazu wurden die bisherigen Landesstipendien zusammengeführt und neue Kriterien aufgestellt. Mit dem Ziel, dass Studenten über eine Online-Plattform rascher zu ihrem Geld kommen und Doppelförderungen vermieden werden.

Konkret wird die Förderung von nun an in drei Bereiche gegliedert: Top-Stipendien, Stipendien für die private Karl-Landsteiner-Medizinuniversität in Krems und Sozialstipendien. Mikl-Leitner: „Durch die Zusammenführung ist künftig auch mehr Transparenz gegeben.“ Sie rechnet damit, dass pro Jahr rund drei Millionen Euro aus dem Landesbudget dafür aufgewendet werden.

Hauptwohnsitz NÖ

Ein spezieller Fall ist die Kremser Karl-Landsteiner-Universität, wo pro Semester 7.500 Euro an Studiengebühren verlangt werden. Da setzt das Land mit Sozialstipendien – bis zu 80 Prozent der Studiengebühren können etwa bei Medizinstudenten ersetzt werden – und mit Leistungsstipendien an.

Dazu besteht noch die Möglichkeit einer Sonderprämie für jene Ärzte, die ihren Dienst in Niederösterreich versehen. Gleichgültig, ob in einem Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich. Pro Jahr werden dabei 20 Prozent der Studiengebühren zurückerstattet. Das gilt für maximal sechs Jahre.

Bei den Top-Stipendien geht es in erster Linie um Auslandsaufenthalte, um Frauen im Technikbereich, um die Unterstützung bei themenspezifischen Abschlussarbeiten und um Leistungsstipendien bei einem ausgezeichneten Studienabschluss. Mit den Sozialstipendien sollen soziale Härtefälle abgefangen werden.

Ein Kriterium ist in fast allen Bereichen Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz der Studenten muss in Niederösterreich sein.

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