"Alles Gute, Onkel Adi": Bedingte Haftstrafe für Nazi-Postings

Das Schild des Landesgerichts Wiener Neustadt.
Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Baden flehte via Facebook: "Bitte komm zurück und rette uns vor dem Wahnsinn." Vor Gericht bedauerte er den "Blödsinn".

"Es war eh ein Blödsinn von mir. Ich gebe es zu", sagt der Angeklagte. Wirkliche Reue ist dem Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Baden aber nicht anzumerken. "Onkel Adi, Ich wünsch Dir alles Gute zum Geburtstag. BITTE komme zurück und rette uns vor diesem Wahnsinn“, hatte der 58-Jährige am 19. April dieses Jahres gepostet. Einen Tag vor dem Geburtstag Adolf Hitlers. "Da waren Sie ein bisserl zu früh dran", scherzt die Vorsitzende des Geschworenensenates, vor dem sich der Mann am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten muss.

Eiernockerl-Posting

"Wissen Sie, wann Hitler Geburtstag hatte?" fragt sie nach. Die Antwort kommt rasch - und falsch: "Ja. Am 21. April." Generell scheint der Wissensstand des Lkw-Fahrers über die nationalsozialistische Verbrechensherrschaft begrenzt - trotz offensichtlicher Faszination dafür. 2019 hatte er bereits ein Bild von Eiernockerln und grünem Salat gepostet - diesmal genau am 20. April und mit dem Zusatz: "Alles Gute zum Geburtstag". Einen Nazi-Zusammenhang habe er damit aber nicht herstellen wollen, sagt er: "Andere posten Bilder von Würsteln mit Saft."

Vor welchem "Wahnsinn" Adolf Hitler ihn denn hätte retten sollen, will die Richterin wissen. "Ich hab damit nur sagen wollen, dass bei uns ein politischer Umbruch sein sollte in nächster Zeit", antwortet der 58-Jährige. "Weil ja nur lauter korrupte Leute in der Regierung sind. Es sollte eine rechte Partei an die Macht kommen, weil das nicht so weiter gehen kann."

"Kein Kavaliersdelikt"

"Und da wünschen Sie sich Hitler zurück?", setzt die Vorsitzende nach. Die Antwort fällt weniger eindeutig aus, als erwartet: "Das wollte ich ja gar nicht. Ich weiß ja, dass das nicht mehr geht." 

Ob er "den Unterschied zwischen rechts und nationalsozialistisch" erklären könne? "Nein."

Der Staatsanwalt ortet beim Angeklagten "einen sehr starken Wunsch, dieses Regime wiederaufleben zu lassen, umso mehr, weil er ihn so öffentlich geäußert hat". Der Verteidiger des Lkw-Fahrers kontert: "Man könnte den Eindruck bekommen, wir sind hier tief in der rechten Szene, das ist aber nicht so. Mein Mandant ist niemand, vor dem man sich fürchten muss, es war schlichtweg dumm, was er getan hat."

Bedingte Haftstrafe

Doch auch der Anwalt räumt ein: "Eine gewisse Verherrlichung der Vergangenheit kann ihm vielleicht unterstellt werden, das ist natürlich kein Kavaliersdelikt." 

Die Geschworenen verurteilen den 58-Jährigen zu einem Jahr Haft - bedingt. Nicht rechtskräftig.

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