Naturschützer: „Wolf-Abschuss ist wohl rechtswidrig“

Ein Wolf (Symbolbild) schlug bereits im Mai zu
In der Wolf-Verordnung des Landes Niederösterreich sehen Experten „naturschutzfachliche Mängel“.

Nach einer Analyse des Naturschutzbundes Niederösterreich kommen seine Experten zu dem Ergebnis, dass die von der niederösterreichischen Landesregierung einstimmig beschlossene Wolf-Verordnung vermutlich rechtswidrig ist. Darin seien massive naturschutzrechtliche Mängel enthalten, die Kriterien für die Wolfsvergrämung und den Abschuss seien unvollständig aus dem Schweizer Modell kopiert.

Es sei absolut unverständlich, warum mit der niederösterreichischen Verordnung nicht die Umsetzung des österreichischen Wolfsmanagementplans, sondern das der Schweiz festgeschrieben wird. Konkret kritisiert der Naturschutzbund, dass die Verordnung vom 10. Dezember nicht unter Abstimmung mit der eigens dafür vorgesehenen „Länderübergreifenden Koordinationsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf (KOST)“ erarbeitet wurde. In diesem Gremium, in dem auch niederösterreichische Behörden vertreten seien, habe man 2012 das Konzept für das „Wolfsmanagement in Österreich“ erarbeitet und beschlossen. Darin sind auch Handlungsempfehlungen enthalten.

Herdenschutz

Bemängelt werde auch, dass der Herdenschutz als „zentraler Punkt für ein konfliktarmes Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf weiterhin ein blinder Fleck der nö. Landesregierung bleibt“.

Aus Sicht der Naturschützer fehlt „für die praktische Umsetzung der Anhänge durch die Bezirkshauptmannschaften“ eine Definition von ,sachgerechtem Nutztierschutz‘ gänzlich“. Das stelle vor allem für die „potenziell betroffenen Weidetierhalter eine massive Unsicherheit dar“, sagt Sprecher Peter Lengauer. Daher fordert der Naturschutzbund, den zumutbaren Mindestschutz zur Abwehr von Wolfsangriffen in der Verordnung klar zu definieren.

Seitens des Landes heißt es dazu nur, dass „die Sicherheit der Menschen oberste Priorität haben muss“ und man die „Ängste der Bürger nehmen will“.

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