"Ersatz-Oma" erschlagen: Lebenslange Haft für 28-Jährigen

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld, die DNA-Spuren zeichnen ein anderes Bild.
Freunde bemühten sich, den Verdächtigen im Mord an 81-jähriger Badenerin zu entlasten. Geschworene sprachen ihn aber einstimmig schuldig.

Mindestens 17 wuchtige Schläge mit einem "hammerähnlichen Gegenstand" töteten Margit G. 

Am 10. Februar dieses Jahres wurde die 81-jährige Pensionistin in ihrer Wohnung in Baden blutüberströmt aufgefunden. Eine enge Freundin hatte Alarm geschlagen, weil sie nichts von Margit G. gehört hatte. Vom Täter fehlte zunächst jede Spur. Auch die Tatwaffe blieb trotz intensiver Suchaktionen im Umfeld verschwunden. 

DNA-Spuren belasten Verdächtigen

Doch an der Leiche und in der Wohnung des Opfers konnten die Ermittler des Landeskriminalamtes NÖ insgesamt 16 DNA-Spuren sichern. Sie alle stammen vom 28-jährigen Cristian R. - und ein Sachverständiger stellte fest: Sie sind sie alle mit dem Tatgeschehen in Einklang zu bringen.

Dennoch leugnete der 28-Jährige, etwas mit der Bluttat zu tun zu haben. Margit G. sei "wie eine Oma" für ihn gewesen, er sitze unschuldig in Haft, beteuerte Cristian R. Mehr als 20 Jahre lang hatte der gebürtige Rumäne die Pensionistin gekannt. Als Kind hatte sie regelmäßig auf den Buben aufgepasst. 

Streit um das Erbe?

Der Staatsanwalt hielt die Beweise in dem Fall für "erdrückend". Laut Mordermittlern sei als Motiv für die Tat ein Streit um Geld, eine teure Uhr und andere Vermögenswerte wahrscheinlich. Cristian R. habe aufgrund einer Spielsucht finanzielle Probleme gehabt. Hatte er gehofft, als Erbe eingesetzt zu werden?

Von derartigen Überlegungen wollen die beiden engsten Freunde des Mordverdächtigen jedoch nichts bemerkt haben, wie sie am zweiten Prozesstag, Dienstag, als Zeugen aussagten. Man spielte gemeinsam Online-Computerspiele, traf sich auch sonst regelmäßig, sei telefonisch und per Textnachrichten in ständigem Austausch gestanden. Hinweise auf die Beteiligung von Cristian R. an der Bluttat habe es aber nie gegeben, beteuerten beide.

"Würde ihm mein Leben anvertrauen"

Er habe den 28-Jährigen in einem Fitness-Studio kennengelernt, erzählte einer der beiden Zeugen. Daraus sei eine enge Freundschaft entstanden: "Wir waren ständig beisammen." 

"Auch während der Corona-Lockdowns?", fragte der Vorsitzende des Geschworenensenates erstaunt nach. "Ja - ich muss ja hier die Wahrheit sagen", antwortete der Zeuge. 

Vom Tod der 81-Jährigen habe ihn Cristian R. unmittelbar danach per Textnachricht informiert. "Wir haben dann natürlich spekuliert, wie es passiert sein könnte und wer es getan haben könnte, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen." Eine mögliche Erbschaft sei nie Thema in den Gesprächen gewesen. Und der Freund bat um abschließende Worte: "Cristian ist mein engster Freund, ich würde ihm mein Leben anvertrauen und traue ihm diese Tat nicht zu."

Da hakte der Staatsanwalt nach: "Und Ihren besten Freund unterstützen Sie natürlich." Der Verteidiger des Angeklagten reagierte darauf rasch: "Würden Sie auch für ihn lügen?" Die Antwort kam ebenso rasch: "Nein."

Mutter erlitt Kreislaufzusammenbruch

Ein weiterer Freund erzählte von gemeinsamen Reisen mit Cristian R., von finanziellen Problemen des 28-Jährigen hätte er dabei nichts bemerkt. Auch ihm habe dieser vom Tod der 81-Jährigen per WhatsApp berichtet - nur wenige Minuten nachdem die Leiche gefunden worden war. "Hat sie das gewundert", wollte der Richter wissen. "Nein", meinte der Zeuge: "Wenn meine Oma gestorben wäre, hätte ich es ihm auch gleich erzählt."

Für dramatische Szenen im Saal sorgte die Mutter des Angeklagten am Dienstag. Als Zeugin sackte sie während ihrer Befragung plötzlich in sich zusammen und fiel vom Sessel. Sie hatte einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und musste mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden.

Lebenslänglich

Ein anderer Täter sei auszuschließen, war sich der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer sicher. Cristian R. habe sich nach dem Mord in der Wohnung seine Hände gewaschen, die Tatwaffe gereinigt und mit einem Geschirrtuch abgetrocknet. Entsprechende DNA-Spuren wurden gefunden. Danach habe er mit einem E-Scooter die Flucht ergriffen. 

Die Geschworenen sahen das offenbar auch so: sie sprachen den 28-Jährigen mit acht zu null Stimmen schuldig

Erschwerend war laut Richter die Heimtücke bei der Begehung der Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger des Angeklagten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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