Missstände in Heim aufgedeckt: Pflegerin vor Gericht gezerrt

Missstände in Heim aufgedeckt: Pflegerin vor Gericht gezerrt
Eine Mitarbeiterin hatte Mängel in einem Heim im südlichen Niederösterreich aufgedeckt und wurde entlassen. Nun wurde die Heimleitung verurteilt.

Schwere hygienische Mängel im ganzen Haus, Patienten mit offenen Stellen und eitrigen Zehen, Zahlungsprobleme: Die Mängelliste war groß, als die Aufsicht das Landes Niederösterreich ein privates Pflegeheim im südlichen Niederösterreich durchleuchtete.

Doch die Causa hatte nicht nur Folgen für die Einrichtung selbst, auch eine Pflegedienstleiterin bekam Probleme. Sie hatte nämlich die untragbaren Missstände aufgedeckt und war dafür von ihrem Dienstgeber im Jänner 2018 entlassen worden. Begründung: Die Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben.

Die Entlassene wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer NÖ. Dort stellte sich zunächst bei der Überprüfung der Gehaltsabrechnung heraus, dass die Frau auch noch unter dem Kollektivvertrag bezahlt wurde. Die branchenüblichen Zulagen sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden ebenfalls viel zu niedrig berechnet.

Zeugen

Da die Intervention beim Dienstgeber erfolglos blieb, gewährte die AK Rechtsschutz und stellte der Frau einen Anwalt zur Verfügung, der gegen die Entlassung klagte.

Weil auch Zeugen die aufgedeckten Missstände bestätigten, erklärte das Gericht die Entlassung als nicht gerechtfertigt. Schließlich wurde die Heimleitung zur Zahlung aller fällig gewordenen Kündigungsansprüche verurteilt. „Gemeinsam mit dennoch offenen Gehaltsansprüchen wurden der Frau 16.296 Euro überwiesen“, betont AK-Präsident Markus Wieser.

Kommentare