Lehrling verspielte Geld und wurde zum Räuber

Johanna F. wurde bei dem Überfall schwer verletzt.
18 -Jähriger entriss betagten Frauen die Handtaschen. Eine 86-Jährige wurde schwer verletzt. Drei Jahre Haft.

Sie können den Anblick kaum ertragen. Umringt von Justizwachebeamte wird ihr Sohn in den Gerichtssaal gebracht. Vater und Mutter sitzen nur ein paar Meter entfernt, als dem Angeklagten die Handschellen abgenommen werden. Er ist jetzt kein Lehrling mehr, sondern ein Räuber, der für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird.

Der junge Mann gerät schon früh in ein gefährliches Fahrwasser. Im Alter von nur 13 Jahren geht er in Wettbüros, zockt, verspielt sein Geld an Automaten („Mein Alter hat in den Lokalen keinen interessiert“). Mit 18 hat er 6000 Euro Schulden und ist spielsüchtig.

Um an Bares zu kommen, wird H. kriminell. Er wird zum Räuber, der betagten Damen die Handtaschen entreißt. Und er geht dabei nicht zimperlich vor, wie ein Fall in Amstetten beweist. Am 21. Februar 2013, der 18-Jährige ist auf dem Weg in die Berufsschule und hat wieder einmal alles verspielt, kommt ihm die 86-jährige Johanna F. entgegen. Der Täter will ihr die Handtasche entreißen, die Pensionistin stürzt, H. lässt nicht nach. Die Beute lächerliche 80 Euro. Die Frau wird schwer verletzt, muss operiert werden. Seit dem Vorfall ist sie auf die Unterstützung des Hilfswerks angewiesen, weil sie den linken Arm kaum noch bewegen kann. „Beim Waschen tue ich mir jetzt schwer“, sagt sie zu Richter Markus Grünberger.

Geständnis

Die Abstände zu den nächsten Taten werden immer geringer, H. braucht Geld. Er schlägt auch in Herzogenburg, Bezirk St. Pölten, zu, wo er einer 84-Jährigen die Tasche aus dem Fahrradkorb stiehlt. „Ich habe um Hilfe geschrien“, erzählt die Frau. Und sie sorgt für einen heiteren Moment, als sie dem Richter berichtet, wie sie dem Täter nachgelaufen sei. Die rüstige Pensionistin hatte freilich keine Chance, sie blieb zum Glück aber unverletzt.

Der Angeklagte legt ein Geständnis ab, die Geschworenen entscheiden auf drei Jahre Haft – rechtskräftig. Nach dem Gefängnis will der 18-Jährige ein neues Leben beginnen, als Malerlehrling.

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