1,4 Millionen Euro veruntreut: Täterin blieb jahrelang unbemerkt
Sozialbetrug und Vergehen gegen das Artenhandelsgesetz: Ein Mann und eine Frau standen in Korneuburg vor dem Richter
Die Angeklagte redet gar nicht erst um den heißen Brei herum. Sie habe Rache üben wollen, erzählt sie bei der Verhandlung im Landesgericht Korneuburg. „Es gab keine Regeln. Und irgendwann habe ich mir gedacht: Jetzt nehme ich mir auch was.“
Über zehn Jahre lang hat die 50-Jährige, die bei einem wissenschaftlichen Institut beschäftigt war, in die eigene Tasche gewirtschaftet. Sei es durch Überweisungen auf ihr Konto, eingelöste Schecks oder mehr als 850 Bestellungen über das Amazon-Konto der Einrichtung. 1,4 Millionen Euro sollen auf diese Weise zusammengekommen sein – Geld, dessen Fehlen bis 2022 völlig unbemerkt blieb.
„Die Arbeitssituation hat mich psychisch zerstört“, schildert sie. Sie spricht von prekären Arbeitsverhältnissen. Unzählige Arbeitsstunden, eine hohe Verantwortung und ihre Rolle als Vertrauensperson für die Beschäftigten hätten sich auf ihre Gesundheit geschlagen. „Ich litt unter einem starken Burn-out und habe mehrmals an Selbstmord gedacht“, erzählt sie.
Hinzu kam, dass sie nach einem Besuch in Las Vegas eine Spielsucht entwickelt habe, die sie mittlerweile aber überwinden konnte. So ist von dem Geld, das sie für sich abgezweigt hatte, nichts übrig geblieben; die 50-Jährige verspielte es im Online-Casino.
Ungereimtheiten
„Sie ist keine Kriminelle. Spielsucht ist eine Krankheit und ein klarer Milderungsgrund“, argumentierte daher ihre Verteidigerin. Außerdem sei ihre Mandantin geständig und bisher unbescholten. Dennoch tauchten im Rahmen der Vernehmung Ungereimtheiten in der Version der 50-Jährigen auf.
„Warum sind Sie am Institut geblieben, wenn die Arbeit dort so unzumutbar war?“, hinterfragte die Richterin. „Ich habe mich den Wissenschaftern verbunden gefühlt“, so die Angeklagte. Von den chaotischen Zuständen, die in Sachen Finanzen am Institut geherrscht haben sollen und sie jede Hemmung vergessen ließ, wollten die Zeugen in dem Fall allerdings nichts wissen.
„Jede Überweisung wurde von mindestens zwei Personen abgesegnet“, sagte die Geschäftsführerin aus. Und auch von Schwarzgeldübergaben an Arbeiter oder Blankoschecks, die laut der Angeklagten stapelweise in den Büroräumlichkeiten herumgelegen sein sollen, wisse sie nichts. „Dazu kam es nur vereinzelt, bevor ich auf Urlaub ging. Sie hat sogar einen der Schecks vor meinen Augen zerrissen“, erinnert sich die ehemalige Vorgesetzte. Dass die Angeklagte die Buchhaltung lieber Zuhause erledigt hätte, habe sie nicht gestört; es habe ein Vertrauensverhältnis geherrscht.
Jahresabschluss brachte Erkenntnis
2023 kündigte die 50-Jährige schließlich. Auf die Schliche kam ihr das Institut, als der Jahresabschluss 2022 erstellt wurde. „Es gab unzählige Zahlungsflüsse, die nicht nachvollziehbar waren“, schildert der zuständige Wirtschaftsprüfer. Auf den ersten Blick sei das aber nicht zu erkennen gewesen; die Angeklagte hätte eine akribische Buchhaltung geführt, Belege und Unterschriften seien gefälscht worden. Ebenso ausgefeilt seien ihre Deckungshandlungen gewesen, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer: „Sie versucht, sich als Opfer darzustellen.“
Freiheitsstrafe
Bei einer Hausdurchsuchung 2024 waren viele der bestellten Waren noch bei der Angeklagten vorzufinden gewesen, von Schmuckstücken bis hin zu einem Sofa war alles dabei.
Der Schöffensenat sprach die Frau der Untreue sowie des schweren gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig. Zwar hätte sie sich – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – um eine Schadensgutmachung bemüht, erschwerend hinzukämen jedoch der lange Tatzeitraum, die hohe Schadenssumme und die oftmalige Verübung. Die Angeklagte wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, eines davon bedingt.
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