74-Jähriger gesteht Missbrauchsvideos und Stalking: 15 Monate bedingt

Das Landesgericht Korneuburg von außen.
Stockerauer setzte sich über Kontaktverbot hinweg und verfolgte eine Zehnjährige. Eltern schlugen Alarm. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er hat vor über 30 Jahren Videos angefertigt, die ihn mit minderjährigen Mädchen bei sexuellen Darstellungen zeigen. Vorweg, die Mädchen, wie auch der Angeklagte, der heute 74 Jahre alt ist, waren dabei angezogen, eine Penetration gab es nicht. "Mein Eindruck ist: Ich hab' hier einen Pädophilen, der's im Griff hat", meinte der Richter am Landesgericht Korneuburg, der das Videomaterial sichten musste.

Doch die 84 Videos waren nicht der einzige Vorwurf, der gegen den Stockerauer erhoben wurde: In den vergangenen beiden Jahren habe er eine Unmündige beharrlich verfolgt, obwohl es ein Kontaktverbot und dann eine einstweilige Verfügung geben ihn gab. Das Mädchen war zehn Jahre alt, als alles begann. 

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der 74-Jährige bekannte sich zu beiden Anklagepunkten schuldig. "Das ist auch die einzige Möglichkeit, wie man so etwas regelt", sagte der Richter, der die Videos und die Handlungen, die darauf zu sehen waren, als "sehr skurril" bezeichnete.

Er machte dem Angeklagten auch deutlich, dass ihm seine deutsche Staatsbürgerschaft zu einem milderen Urteil verhelfen würde: "Sie sind Ausländer und haben die Taten im Ausland begangen." Ein österreichischer Staatsbürger würde sich mit dieser Anklage vor einem Schöffensenat wiederfinden. 

Angeklagter gab "psychischen und sexuellen Ausnahmezustand" an

Es seien eindeutige sexuelle Bewegungen zu sehen, die er auf den kleinen Mädchen mache, fasste der Richter kurz zusammen. "Ich habe mich damals in einem psychischen und sexuellen Ausnahmezustand befunden", schildert der Angeklagte das Jahr 1982. Sein Sohn war geboren, seine Frau wollte nicht mehr mit ihm schlafen, doch ein sexueller Drang sei immer noch da gewesen.

"Das ist auch die einzige Möglichkeit, wie man so etwas regelt."

von Richter

über das Schuldeingeständnis des Angeklagten

"Mit Erwachsenen war es zu gefährlich, die könnten Ansprüche stellen", versuchte sich der 74-Jährige zu rechtfertigen. Es sei ihm nur um eine kurze Befriedigung gegangen, die Kinder hätten das gar nicht mitbekommen. 

74-Jähriger habe "Erinnerungskassetten" über die Jahre vergessen

"Ich kann nur hoffen, dass es wirklich nie zu mehr gekommen ist", meinte der Richter scharf zum Angeklagten. Dieser verneinte. 

Der Angeklagte bezeichnete die Videos als "Erinnerungskassetten", die er später auf DVDs überspielte und mit anderen Dingen in einen "Erinnerungsschrank" stellte. "Der ist seit den 1990ern zu", habe er gar nicht mehr an die Videos gedacht - bis sie von Beamten gefunden worden sind.

Der zweite Anklagepunkt ist nicht so lange her: "Es ist ganz klar aus dem Ruder gelaufen", so der Richter. Der Angeklagte hatte intensiven Kontakt mit einer erst Zehnjährigen. "Sie sind sehr manipulativ", las der Richter aus dem Chatverlauf heraus. Der 74-Jährige sprach von einer "Bruder-Schwester-Beziehung" zu der heute Zwölfjährigen. "Ich war ihr bester Freund", ist er überzeugt. 

Einstweilige Verfügung ignoriert

Als die Eltern des Mädchens davon erfuhren haben sie sofort reagiert, eine einstweilige Verfügung erwirkt. Doch die ignorierte der Mann. Er fuhr mit dem selben Bus wie sie, verschanzte sich im Gebüsch, um sie zu beobachten und schrieb intensiv weiter Nachrichten. 

Warum er das getan hatte? "Das Mädchen war mit dem Kontakt einverstanden. Sie hat mir nie gesagt, dass sie ein schlechtes Gefühl hat." "Sie sind 62 Jahre älter, das Mädchen kann sich nicht abgrenzen. Das ist nicht normal!", machte der Richter das Fehlverhalten deutlich.

Da sich der Stockerauer schuldig bekannte, konnte immerhin auf die Einvernahme des Mädchens verzichtet werden. Ebenso auf die Aussage von der Frau des Angeklagten. 

15 Monate bedingte Haft: "Man kann nichts beschönigen!"

Der Richter sprach den 74-Jährigen in beiden Anklagepunkten schuldig und verhängte 15 Monate Freiheitsstrafe über ihn. Da er bisher unbescholten ist, wird ihm die Haftstrafe bedingt nachgesehen. "Man kann nicht beschönigen, was Sie getan haben, auch wenn Sie's versuchen", so der Richter, der betonte, dass schon höhere Strafen für weniger verhängt wurden. Doch ein Schöffensenat sei dem Angeklagten eben aufgrund seiner deutschen Staatsbürgerschaft erspart geblieben. 

Zusätzlich zu den Gerichtskosten von 500 Euro muss der Angeklagte ein symbolisches Schmerzengeld von 500 Euro an das Mädchen zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Sie sind immer grenzwertig unterwegs und haben eine pädophile Veranlagung", ist der Richter überzeugt.

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