Kritik und Lob für das geplante Naturschutz- und Umweltrecht
Österreichs Umweltorganisationen jubelten, als der Verwaltungsgerichtshof im Vorjahr zu der Erkenntnis kam, dass den anerkannten NGOs wie etwa Global 2000, WWF oder Greenpeace umfassende Rechte in Umweltverfahren und der Zugang zu den Gerichten – im Sinne der Aarhus-Konvention – zugesprochen werden müssen. Doch die geplanten Änderungen des nö. Naturschutzgesetzes sorgen jetzt bei den Umweltschützern für Ernüchterung. Aus ihrer Sicht werden die Aarhus-Auflagen nicht ausreichend erfüllt. Trotzdem soll die Novelle schon am 31. Jänner im Landtag beschlossen werden.
Bereits der Umstand, dass die ÖVP einen Antrag ohne Begutachtung einbringt, ärgert die Grünen. Zwar sei der niederösterreichische Gesetzesentwurf besser als jener in Oberösterreich, wo sogar die Parteienstellung der Umweltanwaltschaft beschränkt werden soll, trotzdem seien die geplanten Gesetzesänderungen mangelhaft: „Zwar bekommen Umweltorganisationen Zugang zu Gerichten, um Bescheide bekämpfen zu können, aber nicht die Möglichkeit, gegen Verordnungen vorzugehen“, sagt Michael Pinnow, Sprecher der Grünen. Außerdem hätten die Beschwerden von NGOs keine aufschiebende Wirkung. In sämtlichen Naturverträglichkeitsverfahren müssten die NGOs auf eine echte Parteienstellung, wie es die Aarhus-Konvention vorsieht, verzichten, und sich mit einer Beteiligungsoption begnügen. „So ist keine echte Mitarbeit in Umweltfragen möglich“, meint Pinnow.
Rechtsmittel
Wie schwierig es NGOs bisher hatten, um nationale Rechte einzufordern, zeigt das Beispiel Fischotter in Niederösterreich. Erst nachdem das nö. Landesverwaltungsgericht dem WWF Parteienstellung zuerkannte, konnte die Organisation gegen den Tötungsbescheid Rechtsmittel ergreifen. Seit Herbst ist der Abschuss des europaweit geschützten Raubtiers bis auf weiteres gestoppt.
Das Ökobüro, zu dem 17 österreichische Naturschutz- und Umweltorganisationen wie WWF, Global 2000 oder Greenpeace gehören, äußert ähnliche Kritik wie die Grünen und verlangt eine Korrektur des Gesetzesentwurfs.
Aus Sicht des niederösterreichischen Umweltanwalts Thomas Hansmann, dessen Rechte uneingeschränkt bleiben, sind die geplanten Änderungen „ein erster wichtiger Schritt. Das Land macht nur das, was durch die Aarhus-Konvention wirklich erforderlich ist.“
Seitens des Landes heißt es dazu, dass man zu den ersten Bundesländern Österreichs gehört, die die Aarhus-Konvention umsetzen: „Es gibt viel Lob, für manche ist es zu wenig, für andere zuviel. Fakt ist, dass wir damit, wie von der EU gefordert, einen Schritt für mehr Beteiligungsrechte bei Umweltgesetzen machen.“
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