Kritik nach Therapie: "Ärzte können hellsehen"

Der Befund sorgte bei Renate Wenko für mehr Fragen als Antworten
Der Befund sorgte bei Renate Wenko für mehr Fragen als Antworten. Das Landesklinikum bedauert.

Die Therapie, "welche sie bekommt und auch sehr gut verträgt" führt "insgesamt doch zu einer Besserung des Beschwerdebildes". Für gewöhnlich würden sich Patienten über solch einen Befund wohl freuen. Nicht so Renate Wenko nach ihrem fünftägigen Spitalsaufenthalt wegen einer Entzündung der Nervenspitzen in Stockerau.

Denn der Befund wurde bereits Donnerstagvormittag geschrieben. Zu dem Zeitpunkt hatte sie erst drei von fünf Infusionen erhalten. Außerdem sei sie nach Ende der Therapie von keinem Arzt mehr untersucht worden, wodurch man die Aussage hätte feststellen können. Und vom subjektiven Empfinden gehe es ihr auch nicht besser. "Wenn ich nur herumliege, was soll mir dann weh tun", klagt Wenko und fügt hinzu: "Aber vielleicht können die Ärzte hellsehen."

Damit war der Ärger aber nicht vorbei. Denn die Infusion dauerte täglich viereinhalb Stunden, zusätzlich bekam sie zwei Mal eineinhalb Stunden Schmerzmittel. Dass sie die Infusion jederzeit hätte unterbrechen können, um etwa auf die Toilette zu gehen oder Trinken zu holen, wurde ihr erst am letzten Tag mitgeteilt.

Kein Wasser

Weil sie es also nicht wusste, habe sie die Krankenschwestern mehrmals gebeten, ihr etwas zu trinken zu bringen. Die kurze Antwort: Das könne sie sich selbst in der Cafeteria holen. Letztlich brachte ein Zimmerkollege Wenko Wasser, während sie gerade ihre Infusion bekam.

Zudem sei in der Woche kein einziges Mal das Bett gemacht worden und für eine notwendige Venen-Untersuchung seien gerade keine Ressourcen frei gewesen.

Das Landesklinikum reagierte auf die Kritik eher formal: "Wir nehmen die (...) wenigen Beschwerden der PatientInnen unseres Klinikums sehr ernst. " Seitens der Pflegedirektion und der Ärzteschaft wurden Stellungnahmen erarbeitet, die der Betroffenen, wenn sie es wünscht, übermittelt werden. Konkrete Aussagen zu Wenkos Diagnose oder Therapie sei wegen der Schweigepflicht nicht möglich.

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