Mit Terrorprozess für 14-Jährigen "schadet sich die Justiz selbst"
Die Szene vor dem St. Pöltner Gericht war befremdlich: Der 14-jährige Terrorverdächtige wirkte verloren in dem großen Saal. Der schmächtige Bursche, dem der Staatsanwalt zutraut, dass er den Wiener Westbahnhof in die Luft jagen wollte, passt so gar nicht in die Szenerie aus Justizwachen, Anklagebank und Richtern in Roben.
Am Dienstag saß Österreichs jüngster, mutmaßlicher Terrorist, 14 Jahre jung, wie ein Prüfling vor Gericht und fasste (nicht rechtskräftig) zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, aus (der KURIER hat berichtet). Das Urteil ließ viele ratlos zurück: Ist das die adäquate Antwort des Rechtsstaates auf einen 14-Jährigen? Der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl verneint das und übt heftige Kritik am Vorgehen der Behörden: "Langfristig schaden solche Prozesse der Justiz."
"Man holt den Hammer nicht heraus, um eine Fliege zu töten"
Es sei zwar wichtig, dass der Bevölkerung mit dem Strafrecht der Unrechtsgehalt einer Handlung demonstriert werde. Doch sei auch Augenmaß geboten: Jeder könne nachvollziehen, dass ein 14-Jähriger keine echte Gefahr darstelle. "Man holt den Hammer nicht heraus, um eine Fliege zu töten."
Kreissls Kritik geht weiter. Der Staat könne seinen Bürgern keinen Wohlstand oder Gesundheit versprechen. Sicherheit und "der Schutz vor diffusen Gefahren", sagt er, seien das "letzte Verkaufsargument der Politik". Damit das Argument zum Verkaufsschlager werde, müssten Bedrohungen inszeniert werden. Verbunden sei damit stets ein Forderungskatalog – von der Vorratsdatenspeicherung bis hin zum Pass-Entzug. Fälle wie jener des 14-Jährigen würden zeigen, dass es sich um "symbolische Politik mit Menschenopfern" handle.
Der Wissenschafter glaubt, dass die Causa eine Verlockung für Trittbrettfahrer sein könne: "Wer im Rampenlicht stehen will, der weißt jetzt, was zu tun ist." Er rät dazu, eine "symbolisch niedrigere Stelle" mit solchen Fällen zu betrauen. Zwar sei das Strafrecht offiziell zuständig, doch seien keine Richter gefragt, sondern noch mehr Sozialarbeiter.
Ein Bewährungshelfer des Vereins Neustart erzeugte am Dienstag im Gerichtssaal auch ein Gegenbild zu jenem der "harten" Justiz: Vor dem Prozess hockerlte er sich zu dem Burschen hin, legte seine Hand auf dessen Schulter und unterhielt sich mit ihm. Für Andreas Zembaty vom Verein Neustart war das mehr als eine Geste: "Das zeigt, was der Bursche dringend braucht – Nähe." Und eine Alternative, die ihm zur Propaganda der Terrorgruppen geboten wird.
Strafhöhe zweitrangig
Die Strafhöhe ist für die Bewährungshelfer nun zweitrangig. Die Haftstrafe schrecke weder ab, bringe keine Läuterung und ein Gefängnis sei "der falsche Ort für eine Deradikalisierung", sagt Zembaty. Entscheidend ist, ob sie mit ihm weiterarbeiten können. Das stellte das Gericht mit der Auflage für den 14-Jährigen, Bewährungshilfe und einen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen zu müssen, sicher. Sowohl für den Burschen als auch als allfälliges gesellschaftliches Signal sei dies wichtig, sagt Zembaty. "Der Staat hat damit nicht nur mit Gewalt reagiert. Er gibt dem Jungen mit den Auflagen die Chance, sich zu verändern."
Daran wird nun intensiv gearbeitet. Der 14-Jährige könnte bereits im September enthaftet werden. Über das AMS soll er einen Hauptschulabschluss machen.
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