"Dieser Mensch ist nicht gefährlich": Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Josef Fritzl in Auto
Ein Gutachten attestierte, dass Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Nun steht fest: Fritzl wird in den Normalvollzug überstellt - unter Auflagen.

Der Andrang von Journalisten war groß, als Josef Fritzl Donnerstagfrüh um kurz nach 7 Uhr - begleitet von mehreren Justizwachebeamten - in einem Bus beim Landesgericht Krems vorfuhr. Es ist das erste Mal seit 15 Jahren, dass der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte 88-Jährige in der Öffentlichkeit zu sehen war. 

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Der Ansturm von Medien sei auch im Vorfeld enorm gewesen, bestätigte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, gegenüber dem KURIER. Er habe zwei Tage lang durch telefoniert. 

"Dieser Mensch ist nicht gefährlich": Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Anwältin Astrid Wagner spricht von einem "ersten Teilerfolg".

Anwältin Astrid Wagner erklärte vor der Anhörung vor allem für internationale Medien noch einmal, worum es heute geht. Wagner möchte dem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef Fritzl, einen Lebensabend auf freiem Fuß ermöglichen. Mit Erfolg. Um kurz vor 9 Uhr fiel die Entscheidung: Fritzl wird in den Normalvollzug überstellt. 

"Dieser Mensch ist ganz einfach nicht gefährlich“, sagte Wagner im Anschluss gegenüber Medienvertretern. Die Verteidigerin spricht von einem "ersten Teilerfolg". Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. 

"Mein Mandant hat erneut gesagt, dass er es bereut. Im Moment wird kein Antrag auf Freilassung gestellt", so die Anwältin. Es sei erst 16 Jahre her, das sei nicht die durchschnittliche Anhaltedauer. "Ich habe nicht damit gerechnet, dass er sofort freigelassen wird". Die Voraussetzung für die Entlassung ist die Fortsetzung der Psychotherapie.

Entscheidung ist nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien

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Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef Fritzl, einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.

Anlass für die Anhörung war - wie vorab berichtet - ein psychiatrisches Gutachten der Linzerin Heidi Kastner. „Es hat bei meinem Mandanten ein Gefährlichkeitsabbau stattgefunden. Das heißt, er ist nicht mehr im Maßnahmenvollzug anzuhalten, wo ja wirklich gefährliche Rechtsbrecher anzuhalten sind.“ Das habe mit körperlichen Abbau zu tun, unter anderem leide Fritzl unter Demenz.

Die Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug bedeute aber nicht, dass Fritzl heute auch aus der Haft entlassen wird, so seine Anwältin. "Das ist erst der nächste Schritt", sagte Wagner. 

"Dieser Mensch ist nicht gefährlich": Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems hörte den im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl Donnerstagfrüh an. Es ging um die Verlegung des 88-Jährigen vom Maßnahmen- in den Normalvollzug

Die Chancen dafür standen bereits im Vorfeld insofern nicht schlecht, als die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner in einem im Dezember 2023 vorgelegten Gutachten, zum Schluss kommt, dass von Fritzl aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Die Anhörung selbst fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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