Kinderheim-Gutachten: Land muss finanziellen Schaden fürchten
Mehrere hundert Seiten umfasst der Bericht jener Sonderkommission, die Missbrauchsvorwürfe in drei Kinderheimen der Therapeutischen Gemeinschaft (TG) prüfte. Obwohl das Papier Grundlage zur Schließung der Heime war, bleibt sein Inhalt offiziell weiter unter Verschluss. Doch der KURIER kennt erste Inhalte des Berichts, der gravierende Mängel in der Betreuung der Kinder festgestellt haben will.
So sollen fallweise statt der vertraglich mit dem Land NÖ vereinbarten Kinderpsychologen lediglich Mitarbeiter einer Security-Firma anwesend gewesen sein. Dies wäre einerseits ein Verstoß gegen die Betreuungsvereinbarung. Andererseits soll dem Land aber der volle Kostensatz für den Kinderpsychologen verrechnet worden sein, berichten Insider. Und der sei deutlich höher, als der den Securitys bezahlte Stundenlohn.
Landeshauptfraustellvertreter Franz Schnabl (SPÖ), damals als Landesrat für die Einsetzung der Sonderkommission verantwortlich, lasse aktuell den möglichen finanziellen Schaden für das Land prüfen, heißt es. Bestätigt sich der Verdacht, steht eine mögliche Klage gegen die TG im Raum.
Schnabl wird außerdem in Nachverhandlungen mit der Sonderkommission treten. Die vorgelegte Rechnung von 245.000 Euro war von der Landesregierung nicht akzeptiert worden. Dass die Soko der richtige Schritt war, bekräftigt Schnabl im Gespräch mit dem KURIER: „Ohne die Untersuchung hätte das Land weiter für nicht erbrachte Leistungen bezahlt.“ Insider spekulieren derzeit, dass der finanzielle Schaden durch nicht erbrachte Leistungen höher sein könnte, als die Kosten für die Soko.
Anwältin
ÖVP und FPÖ wollen die Rolle der Kommissionsvorsitzenden, Familienanwältin Simone Metz, genau durchleuchtet wissen. Die Juristin hatte 116.000 Euro für die Kommissionsleitung berechnet. Ihr wurde, wie berichtet, Befangenheit vorgeworfen. Sie hatte wenige Tage bevor sie die Kommission leitete den Ex-Heimbetreuer Thomas L. in einem Rechtsstreit gegen die TG-Heime anwaltlich vertreten. Kurz darauf führte sie die Ermittlungen gegen die Heime.
Nach einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer gegen die Juristin prüfte der Disziplinarrat. Das Ergebnis: „Ich darf Ihnen seitens der Kammer bestätigen, dass der Sachverhalt für standesrechtlich als vollkommen korrekt erachtet wurde“, sagt Sprecherin Julia Kent. Metz habe die Vertretung des Mandanten rechtzeitig abgegeben. Daher liege keine Befangenheit vor.
Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die TG-Heime eingeleitet wird. Bisher hatten sich alle Vorwürfe allerdings in Luft aufgelöst.
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