Vor dem Bekanntwerden der Misshandlung des beeinträchtigten Buben soll das Kind bereits mehrmals wegen Verletzungen im Spital gewesen sein.
Auch in der Schule soll das Kind um Hilfe gebeten haben. „Es muss sofort untersucht werden, ob, wann und wie die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Schule/Bildungsdirektion informiert wurden und welche Maßnahmen sie ergriffen haben“, sagt Moser.
Wie vom KURIER vergangene Woche aufgedeckt, sitzt die 32-jährige Mutter seit November 2022 in Krems wegen versuchten Mordes in U-Haft. Das Kind soll über Wochen wie ein Tier in einer Hundebox eingesperrt und derart gequält worden sein, dass der völlig unterernährte Bub in ein lebensbedrohliches Koma fiel.
Eine 40-jährige Komplizin der Frau befindet sich ebenfalls in Haft. Wie die Verteidigerin der 32-jährigen Mutter, Astrid Wagner, bestätigt, leidet ihre Mandantin laut Gutachten an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit starken sadistischen Anteilen. Sie bestreitet, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Sie sei massiv überfordert gewesen.
Bekannt geworden ist der dramatische Fall erst jetzt, weil die Mutter eine Grundrechtsbeschwerde wegen der gegen sie verhängten Untersuchungshaft eingebracht hat. Diese hat der Oberste Gerichtshof am 22. Mai abgelehnt.
Das begründet das Gericht damit, dass die Mutter ihrem Kind körperliche und seelische Qualen zugefügt haben soll, „indem sie diesen wiederholt – zuletzt täglich – mit den Fäusten schlug, es unterließ, seine Verletzungen medizinisch versorgen zu lassen, ihm durch Zerren und gewaltsames Festhalten Hämatome zufügte, ihn auf einem Hundenest schlafen ließ, ihn hungern ließ und ihn in zahlreichen Angriffen mit kaltem Wasser übergoss“, heißt es wörtlich im Gerichtsakt.
"Gefangen gehalten"
Die Mutter wird verdächtigt, das Kind widerrechtlich gefangen gehalten zu haben, indem sie den Buben fesselte und knebelte und ihn wiederholt über Stunden in eine zirka 57 x 83 x 50 cm große Hundebox einsperrte, die sie mit Gegenständen beschwerte und mit der Öffnung gegen die Wand schob, sodass der Unmündige nicht entkommen konnte.
Weiter heißt es, soll sie den Buben „zu töten versucht haben, indem sie ihn täglich mehrfach mit kaltem Wasser übergoss und währenddessen für mehrere Stunden bei Minusgraden die Fenster der Wohnung öffnete, wodurch sie bei dem – durch ihr Verschulden massiv unterernährten Unmündigen – eine Absenkung der Körpertemperatur auf 26,8 Grad und ein dadurch bedingtes Koma, sohin einen akut lebensbedrohlichen Zustand, herbeiführte und keine medizinische Versorgung veranlasste“.
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