Den Ermittlungen des NÖ Landeskriminalamtes zur Folge wurde das Kind bei Eiseskälte in einem nicht geheizten Zimmer zur „Disziplinierung“ mit kaltem Wasser übergossen. Am 23. November wurde der Bub unterernährt und stark unterkühlt in kritischem Zustand in ein Krankenhaus im Waldviertel eingeliefert. Nachdem das Spital Anzeige erstattet hatte, wurde die Mutter festgenommen.
Untersuchungshaft
Sie sitzt in Krems in Untersuchungshaft, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kristina Resch. Ermittelt wird unter anderem wegen versuchten Mordes, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie anderer Delikt gegen die 32-Jährige.
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Bekannt geworden ist der dramatische Fall erst jetzt, weil die Mutter eine Grundrechtsbeschwerde wegen der gegen sie verhängten Untersuchungshaft eingebracht hat. Diese hat der Oberste Gerichtshof am 22. Mai abgelehnt. Das begründet das Gericht damit, dass die Mutter ihrem Kind körperliche und seelische Qualen zugefügt haben soll, „indem sie diesen wiederholt – zuletzt täglich – mit den Fäusten schlug, es unterließ, seine Verletzungen medizinisch versorgen zu lassen, ihm durch Zerren und gewaltsames Festhalten Hämatome zufügte, ihn auf einem Hundenest schlafen ließ, ihn hungern ließ und ihn in zahlreichen Angriffen mit kaltem Wasser übergoss“, heißt es wörtlich im Gerichtsakt.
"Gefangen gehalten"
Die Mutter wird verdächtigt, das Kind widerrechtlich gefangen gehalten zu haben, indem sie den Buben fesselte und knebelte und ihn wiederholt über Stunden in eine zirka 57 x 83 x 50 cm große Hundebox einsperrte, die sie mit Gegenständen beschwerte und mit der Öffnung gegen die Wand schob, sodass der Unmündige nicht entkommen konnte.
Weiter heißt es, soll sie den Buben „zu töten versucht haben, indem sie ihn täglich mehrfach mit kaltem Wasser übergoss und währenddessen für mehrere Stunden bei Minusgraden die Fenster der Wohnung öffnete, wodurch sie bei dem – durch ihr Verschulden massiv unterernährten Unmündigen – eine Absenkung der Körpertemperatur auf 26,8 Grad und ein dadurch bedingtes Koma, sohin einen akut lebensbedrohlichen Zustand, herbeiführte und keine medizinische Versorgung veranlasste“.
Eine Sozialarbeiterin soll am 23. November gerade noch rechtzeitig die Rettung verständigt und dem 12-Jährigen damit das Leben gerettet haben.
Seither laufen bereits die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems und der Mordermittler des Landeskriminalamtes. Wie Kristina Resch gegenüber dem KURIER erklärt, sind noch einige Gutachten in dem Fall ausständig. Beispielsweise über die Verletzungen und den körperlichen Zustand des Kindes, ein psychiatrisches Gutachten der Mutter sowie andere Expertisen. „Wir rechnen mit einer Entscheidung über die Anklage Ende des Sommers“, sagt die Staatsanwältin.
"Sadistische Persönlichkeit"
Die Mutter bleibt wegen Tatbegehungsgefahr weiter in U-Haft. Das Gericht begründet dies mit der Vielzahl der schweren Angriffe gegen Leib, Leben und Freiheit des Kindes über einen mehrmonatigen Tatzeitraum in Verbindung mit der laut Akteninhalt gravierenden psychischen Störung sowie ihrer offensichtlich vorliegenden sadistischen Persönlichkeit, heißt es dazu im Akt.
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