Kellnerin belästigt? Wiener Neustädter Restaurantleiter beteuert Unschuld

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist nun im Streit um ein Bauprojekt in der Gemeinde Breitenfurt eingeschaltet worden.
Angestellter eines bekannten Lokals soll junge Frau zu sexuellem Kontakt gezwungen haben. Videoaufnahmen entlasten ihn.

Es war wohl von Anfang an keine ganz konfliktfreie Arbeitsbeziehung zwischen dem Restaurantleiter eines bekannten Wiener Neustädter Lokals und einer seiner Kellnerinnen. Mehrmals habe sich die junge Frau während ihrer kurzen Dienstzeit krank gemeldet, sei dann jedoch mit Freunden gesehen worden, behauptet der Mann als Angeklagter am Landesgericht Wiener Neustadt. Als es im Mai 2024 erneut zu einem solchen Vorfall gekommen sei, habe er die Kellnerin gekündigt.

"Hätte Job nie aufs Spiel gesetzt"

Diese reagierte darauf mit einer Anzeige. Sie sei von ihrem Vorgesetzten sexuell genötigt worden, sagt die Frau. In einem von der Videoüberwachung im Lokal nicht erfassten Bereich habe er ihre Hand gepackt und sie zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen. 2.500 Euro fordert ihr Rechtsanwalt als Entschädigung

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. "Jeder im Lokal hätte hören können, wenn sie geschrien hätte", sagt der Familienvater. "Ich war gerade kurz vorher Restaurantleiter geworden, den Job hätte ich nie aufs Spiel gesetzt."

Videoaufnahmen zeigen die Kellnerin unmittelbar nach dem angeblichen Übergriff. Sie setzt sich mit einem Getränk zu Freunden. "Sie zeigt keinerlei Zeichen von Aufregung, wie man sie nach einem solchen Angriff erwarten würde", gibt der Verteidiger des Restaurantleiters zu bedenken. Die Frau sei noch mehrere Stunden lang im Lokal geblieben, habe "herzlich gelacht" und einen "gelösten Eindruck gemacht". 

Sachverständigengutachten

Diesen Eindruck ließ sich der Rechtsanwalt auch von zwei Sachverständigen bestätigen - einer davon ein Experte für Mikromimik. Beide seien zu dem Schluss gekommen, die Angaben der jungen Frau und ihre Reaktion seien nicht mit dem angeblich Geschehenen in Einklang zu bringen.

Die Videoaufnahmen seien vom Angeklagten "sofort freiwillig der Polizei zur Verfügung gestellt worden", betont der Anwalt. Die Ermittlungen gegen seinen Mandaten seien dann auch eingestellt worden. Erst danach aufgetauchte Chat-Nachrichten des angeblichen Opfers hätten jedoch zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Doch auch hier würden die Bilder der Überwachungskamera den Angeklagten entlasten, ist der Verteidiger überzeugt. Denn diese zeigen die Kellnerin beim Verfassen einer Nachricht, in der sie einer Bekannten mitteilt, es sei "etwas Schreckliches passiert" und sie denke an Suizid. "Dabei lacht sie", sagt der Rechtsanwalt.

Weil eine Zeugin krankheitsbedingt nicht zum Prozess erscheinen kann und ein weiterer Zeuge geladen werden muss, wird vertagt.

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