Kellnerin belästigt? Haftstrafe für Wiener Neustädter Restaurantleiter

Drogen- und Menschenhändler vor Gericht
„Sie war keine gute Kellnerin, deshalb habe ich versucht, sie als Empfangsdame einzusetzen.“ Dass er nicht allzu viel von seiner ehemaligen Mitarbeiterin hält, daraus macht der Angeklagte kein Geheimnis.
Der Restaurantleiter eines bekannten Wiener Neustädter Lokals, behauptet als Angeklagter am Landesgericht Wiener Neustadt, die junge Frau habe sich mehrmals krank gemeldet, sei dann jedoch mit Freunden gesehen worden.
"Hätte Job nie aufs Spiel gesetzt"
Als es im Mai 2024 erneut zu einem solchen Vorfall gekommen sei, habe er die Kellnerin gekündigt. Diese erstattete kurz darauf Anzeige. Sie sei von ihrem Vorgesetzten sexuell genötigt worden, sagt die Frau. In einem von der Videoüberwachung des Lokals nicht erfassten Bereich habe er ihre Hand gepackt und sie zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen. 2.500 Euro fordert ihr Rechtsanwalt als Entschädigung.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. "Es waren zu diesem Zeitpunkt Gäste im Lokal. Alle hätten sie hören können, wenn sie um Hilfe gerufen hätte", beteuert der Familienvater. Er hätte weder seine Ehe, noch seinen Job aufs Spiel gesetzt: "Ich war gerade kurz vorher Restaurantleiter geworden."
Videoaufnahmen zeigen die Kellnerin unmittelbar vor dem angeblichen Übergriff mit ihrem Chef - der seinen Arm um sie gelegt hat - und auch direkt danach. Sie setzt sich mit einem Getränk zu Bekannten. "Sie zeigt keinerlei Zeichen von Aufregung, wie man sie nach einem solchen Angriff erwarten würde", gab Rechtsanwalt Klaus Ainedter, Verteidiger des Restaurantleiters, im Prozess zu bedenken. Die Frau sei noch mehrere Stunden lang im Lokal geblieben, habe immer wieder "herzlich gelacht".
Sachverständigengutachten
Diesen Eindruck ließ sich der Rechtsanwalt auch von zwei Sachverständigen bestätigen - einer davon ein Experte für Mikromimik. Beide seien zu dem Schluss gekommen, die Angaben der jungen Frau und ihre zu sehende Reaktion seien nicht mit dem kurz davor angeblich Geschehenen in Einklang zu bringen.
Diese Videoaufnahmen seien vom Angeklagten "sofort freiwillig der Polizei zur Verfügung gestellt worden", betonte Ainedter. Die Ermittlungen gegen seinen Mandaten seien zunächst auch eingestellt worden. Erst danach aufgetauchte Chat-Nachrichten des angeblichen Opfers hätten jedoch zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Doch auch hier würden die Bilder der Überwachungskamera den Angeklagten entlasten, ist der Verteidiger überzeugt. Denn diese zeigen die Kellnerin beim Verfassen einer Nachricht, in der sie einer Bekannten mitteilt, es sei "etwas Schreckliches passiert" und sie denke an Suizid. "Dabei lacht sie aber", sagte der Rechtsanwalt.
Chat-Protokolle
Schwer belastet wurde der Restaurantleiter dann jedoch von einem Zeugen, der mit dem Opfer nach dem angeblichen Vorfall gesprochen hatte. Vor allem mehrere sichergestellte Chats, in denen die junge Frau den Übergriff schildert, erschienen dem Gericht plausibel und glaubwürdig. Das Urteil, 18 Monate Haft, sechs davon muss der Angeklagte absitzen, ist nicht rechtskräftig.
Kommentare