Kampf gegen Abriss: Villa im Grünen beschäftigt erneut Gericht
Es hätte ein Schmuckstück im Wienerwald werden sollen, in idyllischer Ruhelage. Doch seit rund acht Jahren ist es alles andere als ruhig um eine Villa in Alland, Bezirk Baden. Denn eigentlich muss sie abgerissen werden, da sie nicht widmungskonform errichtet wurde. Der Bescheid dazu ist rechtskräftig.
Doch seit Jahren bekämpft ihn der Villen-Besitzer, Anwalt P. Nun liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof. Erneut.
Familiengeschichte
Das Haus steht nämlich auf Grünland. Seit den 1950ern besitzt die Familie des Anwalts in der Gemeinde Grund, ein Teil war verpachtet. 2004 hat der Jurist von Altbürgermeister Johann Grundner aufgrund eines Betriebskonzeptes für eine Landwirtschaft eine Baugenehmigung bekommen. Auf einem Grünland/Landwirtschaft gewidmeten Grund darf ein Wohnhaus nämlich nur errichtet werden, um das Wohnbedürfnis des Landwirts zu befriedigen.
P. wollte eine Schafzucht betreiben, doch die wurde nicht realisiert. Aufgrund seiner Scheidung, wie er einst erklärte. Im Versuch, sein Traumhaus zu retten, hatte er sich 2014 an den KURIER gewandt. Nun möchte er zur Causa nichts mehr sagen.
2014 erließ Bürgermeister Ludwig Köck nämlich einen Abrissbescheid. Denn die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, wie Severin Nagelhofer, Leiter der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht vom Land NÖ erklärt: „Jedes Gebäude wird zusammen mit seinem Verwendungszweck bewilligt.“ Das heißt: Gibt es keine Landwirtschaft, wurde nicht bescheidgemäß gebaut.
Rinder zur Rettung
Den Abbruch bekämpfte P. vor Gericht, scheiterte aber: 2016 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass der Bescheid rechtmäßig sei.
Doch der Anwalt, in der Materie nicht unkundig, gab nicht auf und reichte ein Pferdezucht-Projekt bei der Gemeinde ein, um sein Traumhaus zu retten. Dazu beteiligte er sich an jenem Betrieb, den sein Pächter seit Jahren auf seinem Land führte. Mittlerweile ist der Pächter laut Bürgermeister Köck in Pension gegangen und Anwalt P. hat ein neues Vorhaben bei der Gemeinde eingereicht.
Diesmal eine Rinderwirtschaft: 2019 beantragte er die Baubewilligung für sein Haus sowie den Umbau des Pferdestalls in einen Rinderstall. Der Antrag wurde sowohl vom Bürgermeister als auch vom Gemeindevorstand abgewiesen. „Recht muss Recht bleiben und wir werden keinen Millimeter nachgeben“, sagt Ortschef Köck.
P. zog vor das Landesverwaltungsgericht. Da unweit von P.s Villa bereits zwei Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude bestehen (in einem wohnte sein Pächter), berief er sich auf das sogenannte „familieneigene Wohnbedürfnis“. Besteht ein solches, darf im Hofverband nämlich auch ein neues Haus auf Grünland errichtet werden. Und P. argumentierte, dass nur in einer Villa ausreichend Platz für seine engste Familie und weitere Verwandte ist, falls diese auf Besuch kommen.
Diese Notwendigkeit sah das LVwG jedoch nicht und erteilte keine Baugenehmigung. Damit wurde auch der Abbruchbescheid bestätigt. Laut Gemeinde wandte sich P. zuletzt erneut an den Verwaltungsgerichtshof, wo die Causa nun liegt. „P. hat jetzt nur noch die Möglichkeit, den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof anzurufen“, sagt auch der Anwalt der Gemeinde, Christian Schneider.
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