Kahlschlag im Schutzgebiet

Der Auwald nahe Wimpassing wurde umgelegt.
150 Jahre alter Auwald gefällt. Schlägerung könnte EU-Recht verletzt haben.

Die Idylle des Tales ist zerstört. Von den 150 Jahre alten Baumriesen ragen nur noch kümmerliche Stümpfe aus dem Boden. Die Motorsäge hat Tausende Quadratmeter Auwald im Bezirk St. Pölten in eine traurige Brache verwandelt. Was nach einer regionalen Kleinigkeit klingt, droht Österreich an den Rand eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens zu bringen.

Die sogenannte "Bornigg", ein bekanntes Naherholungsgebiet nahe Wimpassing, wurde jüngst zu zwei Dritteln abgeholzt. Das Gelände ist nicht nur ein EU-Vogelschutzgebiet gemäß Natura 2000. "Der zum Teil 150 Jahre alte Hartholzwald steht auf der Roten Liste", sagt ein Anrainer, der den Kahlschlag nicht fassen kann. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen, zu groß ist die Angst, alles verlieren zu können: Ein knappes Drittel des Auwalds steht noch. Der Grundbesitzer, ein Landwirt aus der Gegend, soll überzeugt werden, wenigstens diese Bäume stehen zu lassen.

Wie kam es zum Kahlschlag? Offiziell hat die Forstbehörde "Eschenwelke" festgestellt, eine Baumkrankheit, die zum Absterben von Eschen führt. Die Naturschutzorganisation "Lanius" wittert aber einen Schadholz-Schmäh: "Wie man am noch stehenden Nachbarbestand unschwer erkennen kann, sind die dort befindlichen Eschen fast ausnahmslos in erstaunlich gutem Gesundheitszustand. Teilweise lässt sich das am liegenden Holz und den Stöcken auch nachträglich noch überprüfen."

Kahlschlag im Schutzgebiet
Kahlschlag, Auwald, Hafnerbach; Honorarfrei!
Im Wald standen laut "Lanius" allerdings auch Eichen, Erlen, Hainbuchen und Feldahorn. Auch sie fielen, obwohl völlig gesund, der Säge zum Opfer. Anrainer glauben nun an bloße Geschäftemacherei der beauftragten Schlägerungsfirma: "Das war einer der ökologisch besten Auwald-Abschnitte an der Pielach. Für das Fällen wäre eine Ausnahmegenehmigung nötig gewesen."

Das sieht Niederösterreichs Umweltanwalt Tom Hansmann ähnlich: "Es sieht so aus, als ob hier ein Schutzgebiet verletzt worden wäre." Um der Causa auf den Grund zu gehen, hat er nun ein Gutachten beauftragt, das die Naturverträglichkeit des Kahlschlags feststellen soll. Liegt ein Verstoß vor, darf der letzte Rest des Auwalds nicht geschlägert werden. Außerdem müsste die gerodete Fläche mit den Schutzbestimmungen entsprechenden Baumarten wieder aufgeforstet werden.

Problem Forstgesetz

"Grundsätzlich muss man festhalten, dass das bundesweit gültige Forstgesetz den Naturschutz viel zu wenig berücksichtigt, sondern nur die Waldbewirtschaftung", ist Umweltanwalt Hansmann überzeugt. Die EU-Kommission habe mehrfach angeregt, Naturverträglichkeitsprüfungen nicht in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer, sondern im Forstgesetz zu verankern."

Kahlschlag im Schutzgebiet
Hansmann, Umweltanwalt
Aus Brüsseler Sicht könnte der vermeintlich kleine Kahlschlag im Bezirk St. Pölten nun weitreichende Auswirkungen haben. In den Vorgaben der EU-Kommission heißt es, dass "bei Kahlhieb [...] eine Verträglichkeitsprüfung [...] erforderlich ist, wenn erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet nicht ausgeschlossen werden können". Gleichzeitig rüstet die Kommission derzeit in Sachen Natura 2000 kräftig auf. Der zuständige EU-Umweltgeneraldirektor Frank Vassen hatte bereits im Vorjahr die mangelhaften Angebote der Bundesländer kritisiert.

Die Causa ist auch bereits in der Umweltabteilung des Landes ein Thema.

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