Junggangster wurden rückfällig
Ich hab' nicht gedacht, dass ich mit meinem Alter ins Gefängnis kommen kann", antwortete der 15-jährige Angeklagte Christian K. dem Richter Gerhard Wittmann, "aber jetzt weiß ich's". Nur zwei Tage, nachdem er für Diebstähle und die unbefugte Inbetriebnahme eines Fahrzeugs verurteilt wurde, beging der Lehrling erneut Straftaten - später auch gemeinsam mit Eduard C., der ebenfalls 15 und vorbestraft ist.
Jetzt mussten sich die schmächtigen Jugendlichen vor dem Schöffensenat des Landesgerichts in Krems verantworten. Die Anklage lautet auf Raub, schwere Körperverletzung und Diebstahl. Nach der Urteilsverkündung flossen reichlich Tränen.
Christian K. versuchte plausible Erklärungen für seine neuerlichen Delikte zu finden: "Ich bin selbst früher geschlagen worden. Das machte mich aggressiv."
Im vergangenen Mai hatte er einem Bekannten, den er zuvor auf dem Sportlerfest in Palt kennengelernt hatte, das Handy abgeknöpft, ihn auf dem Heimweg in einem Weingarten zu Boden gestoßen und gezwungen, sein Bargeld - zwischen 60 und 80 Euro - herauszugeben.
"Ruf ja nicht die Polizei. Sonst werd' ich dich finden und dich umbringen", soll er laut Anklage gedroht haben. Ein weiteres Mal wurde er nach dem Kremser Volksfest im August straffällig. Diesmal gemeinsam mit dem damals 14-jährigen Eduard C., der schon für eine schwere Sachbeschädigung in der Silvesternacht auf der Anklagebank saß.
Vor einem Kremser Innenstadtlokal hatten sie einen 21-Jährigen angepöbelt. Die beiden Jugendlichen begannen auf ihr Opfer einzuschlagen und es zu treten. Auch als es auf dem Boden lag und die Hand schützend vor das Gesicht hielt, schlugen sie weiter zu. Als die Jugendlichen das Handy des 21-Jährigen läuten hörten, zwangen sie ihn, das Mobiltelefon herzugeben, was er auch tat, um die Tritte gegen ihn zu beenden. Das Opfer erlitt Prellungen und Zerrungen.
Reue
"Es tut mir sehr leid, was ich gemacht hab. Es war eine Dummheit", sagte Christian K. Eduard C. zeigte sich ebenfalls reumütig, der sich auch für den Diebstahl eines Kapuzenpullovers verantworten musste. Doch die Reue kam zu spät. "Wer nicht lernen will, muss spüren", sagte der Richter Gerhard Wittmann. Christian K. wurde zu einer unbedingten Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Da seine sechs-monatige Bewährungsstrafe aufgehoben wurde, muss er insgesamt 18 Monate absitzen - noch nicht rechtskräftig. Eduard C. wurde zu acht Monaten teilbedingt - davon zwei Monaten unbedingt - verurteilt. Da seine Mutter auf Rechtsmittel verzichtete, ist seine Freiheitsstrafe rechtskräftig.
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