In Liebesfalle getappt: Mann verlor 517.000 €

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Prozess wegen schweren Betrugs gegen 36-Jährige am Landesgericht St. Pölten.

Glaubt man den Aufzeichnungen von Herrn S. aus Lunz am See im Bezirk Scheibbs, dann muss 2016 für seine ehemalige Geliebte ein wahres Horror-Jahr gewesen sein. Nicht nur, dass ihre Tochter ums Leben kam und die Begräbniskosten zu zahlen waren, Frau M. erkrankte auch an Krebs (zwei Mal), benötigte dringend eine Lebertransplantation, Bluttherapie, psychologische Betreuung und begab sich dann auch noch in die Hände eines Alternativmediziners. Neue Brüste mussten ebenfalls her, die Implantate dafür schlugen mit 14.000 Euro zu Buche.

Es verging also kaum ein Tag, an dem der 52-Jährige seiner Flamme nicht Geld überwiesen haben soll. Schlussendlich waren es rund 517.000 Euro, die ihm, wenn man so will, die Beziehung kostete.

Schwerer Betrug

Wann es Herrn M., der noch bei seinen Eltern wohnt, dämmerte, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zuging, ist nicht überliefert. Jedenfalls erstattete er erst Anzeige bei der Polizei, als die 36-Jährige von einem Tag auf den anderen verschwand. Für den Staatsanwalt ist die Sachlage jedenfalls klar: Für ihn handelt es sich um einen schweren gewerbsmäßigen Betrug, weil die Angeklagte die Notsituationen nur erfunden habe. Ein Beispiel: Die angeblich tote Tochter ist zum Glück kerngesund, sie wurde mittlerweile bei einer Pflegefamilie in Deutschland untergebracht.

Dass die Beschuldigte, wie es in der Anklageschrift steht, den betagten Eltern des Freundes zu guter Letzt 15.000 Euro aus dem Nachtkästchen gestohlen haben soll, wurde an diesem Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ebenfalls verhandelt.

Die Angeklagte wies jede Schuld von sich. In Wahrheit sei sie das Opfer gewesen, weil der Mann, den sie über eine Zeitungsannonce seinerseits kennengelernt hatte, gewalttätig sei. Sie erzählte unter Tränen von Schlägen, Vergewaltigungen und einem Angriff mit einem Messer. Ihre Anwältin betonte zudem, dass Herr S. niemals in die Irre geführt worden sei. "Er muss doch davon ausgegangen sein, dass er das Geld nicht mehr zurückbekommt", sagt sie.

Haus für die Mutter

Die angeklagte Tschechin beteuerte, dass sie Herr S. nur einmal mit 117.000 Euro gesponsert habe. Dafür sollte ein Haus für ihre Mutter angeschafft werden. "Wir haben ihm damals angeboten, das Geld zurückzuzahlen. Aber er wollte nicht."

Wer nun die Wahrheit spricht, konnte am ersten Prozesstag noch nicht eruiert werden. Fortsetzung folgt demnächst.

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