Hightech gegen Wildschweinplage

Hightech gegen Wildschweinplage
Jäger wollen Nachtsichtgeräte verwenden, um die Population reduzieren zu können

Die Wildschweinplage in den nö. Wäldern bringt die Jägerschaft an den Rand der Verzweiflung. Weil der Bestand an Schwarzwild regelrecht explodiert, nehmen auch die Wildschäden zu, wofür die Jäger zur Kasse gebeten werden. „Neben der Jagdpacht müssen wir jedes Jahr mehrere Tausend Euro Schadenersatzzahlungen leisten“, sagt Oswald Ablinger, der mit zwei Jagdkollegen ein 1000 Hektar großes Revier nahe Zwettl betreut.

Jetzt fordern mehrere Jäger die Erlaubnis, mit bisher verbotenen Nachtzielgeräten auf Wildschweinjagd zu gehen, um die Population reduzieren zu können, was dem nö. Landesjagdverband aber überhaupt nicht gefällt.

„Wir haben schon einiges probiert, um das Schwarz-wildproblem in den Griff zu bekommen. Aber trotzdem gelingt es uns nicht, die Bestände zu dezimieren. In der Nacht verlassen die Wildschweine die Wälder und richten in den umliegenden Feldern und Wiesen großen Schaden an“, sagt Ablinger. Auf der Suche nach Würmer, Käfer und Mais seien sie in der Lage, in einer Nacht eine Fläche von einem halben Hektar zu durchwühlen. Um gegen die Wildschweine gezielt vorgehen zu können, hoffen immer mehr Jäger, ein Nachtsichtgerät auf ihren Gewehren nutzen zu dürfen. Bisher sind solche Hightech-Geräte bei der Jagd verboten. „Aber damit könnten wir unabhängig vom Wetter und vom Mond erfolgreich auf die Pirsch gehen“, sagt Ablinger.

Auch dem Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker ist der Kragen geplatzt: „Es darf nicht sein, dass die Jägerschaft ständig zur Kasse geben wird, aber die Möglichkeiten zur Abwehr nicht bewilligt werden.“ Er fordert, dass in akuten Fällen Nachtsichtgeräte über die Bezirksverwaltungsbehörde – auf Reviere und Personen beschränkt – erlaubt werden dürfen. „Das ist noch lange keine generelle Öffnung des Verbots“, sagt Kernecker. Rückendeckung bekommen die Jäger von Landwirten. „Wir haben schon bei vielen Riegeljagden im Vorjahr mitgeholfen. Aber das Problem ist, dass man mit solchen Jagden nur den völlig überhöhten Schwarzwildbestand halten kann“, sagt Dietmar Hipp, Obmann der Zwettler Bezirksbauernkammer. „Wir stehen voll hinter dem Wunsch der Jäger, Nachtzielhilfen einzusetzen. Mit einem präziseren Abschuss wird auch die Sicherheit erhöht“, betont Hipp.

Sicherheit

Während das Agrarministerium darauf hinweist, dass die Zuständigkeit beim Land liegt, spielt man dort den Ball zum Landesjagdverband weiter. Dem schmeckt die Forderung nicht. „Der Staat muss sich die Frage stellen, ob es einen Sinn macht, ein Sicherheitspaket zu lockern, nur um ein paar Wildschweine mehr zu schießen“, sagt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des nö. Landesjagdverbands. Eine strenge Regelung sei wichtig, damit Zivilpersonen Nachtsichtgeräte nicht missbräuchlich nutzen können. Seiner Ansicht nach sei ein solches Gerät nicht das richtige Mittel, um eine größere Anzahl von Wildschweinen zu erlegen. Der Geschäftsführer ist überzeugt, dass Riegel- und Treibjagden sowie Fallen für den Wildschwein-Nachwuchs die idealen und legalen Jagdmethoden sind.

2011 wurden in NÖ 16.000 Wildschweine, 2012 doppelt so viele erlegt.

Im Kampf gegen die steigenden Schwarzwildbestände sind die Bayern einen Schritt weiter. Gegen den Willen des bayerischen Landesjagdverbands hat der Landtag den Einsatz von Nachtzielhilfen im Zuge eines Pilotprojekts beschlossen. Seit dem Vorjahr dürfen Jäger nach behördlicher Bewilligung in mehreren Modellregionen Nachtsichtgeräte verwenden.

Die Erfahrungen seien sehr positiv, sagt Otto Storbeck, Vorsitzender der örtlichen Jägervereinigung und 2. Bürgermeister von Nittenau. Er bewahrt in seinem Waffenschrank für insgesamt zehn Jäger je zwei entsprechende Waffensysteme auf. „Das Nachtzielgerät ist eine vernünftige Lösung, um auch ohne Mondlicht und bis zu einer Entfernung von 100 Metern Wildschweine sicher und erfolgreich schießen zu können“, sagt Storbeck. „Bei uns wird das so gehandhabt, dass ein Jagdpächter ein Nachtzielgerät bei der Bezirksbehörde beantragen kann. Die Nutzung wird in seinem Waffenschein eingetragen.“ Auch in mehreren Schweizer Kantonen sei das Nachtzielgerät erlaubt. Demnächst soll das bayerische Pilotprojekt um zwei Jahre verlängert werden, um mehr Erfahrungswerte zu erhalten.

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