„Hatte einen Wutanfall“: Frau trat Hund in NÖ in einen Fluss

„Hatte einen Wutanfall“: Frau trat Hund in NÖ in einen Fluss
Der Yorkshire Terrie starb, trotzdem wurde die Angeklagte freigesprochen, weil niemand das tote Tier untersucht hatte.

Was mit einer wodkagetränkten Nacht am 9. April 2019 begann, endete am Mittwoch mit einem Prozess am Landesgericht St. Pölten. Auf der Anklagebank musste eine 22-Jährige aus dem Bezirk Scheibbs platznehmen, ihr wurde das Vergehen der Tierquälerei vorgeworfen.

Aggressionen

Die junge Frau hatte an dem besagten Apriltag mit ihrem Freund gezecht, im Laufe des Abends war es zu einem Streit gekommen. Wutentbrannt verließ sie daraufhin das Haus, nur die beiden Hunde, die der Schwester ihres Freundes gehörten, folgten ihr. Anstatt sich wieder zu besinnen, sei sie „immer aggressiver geworden. Ich hatte eiinen Wutanfall“, erzählte die Angeklagte dem Richter.

Verschiedene Versionen

Büßen musste dies ein kleiner Yorkshire Terrier, der sich in der Nähe der Frau befand. Was passierte, ist nicht ganz klar, weil die Frau dem Richter verschiedene Versionen servierte. Einmal behauptete sie, sie habe das Tier getreten, dann will sie es nur weggeschubst haben. Selbst eine recht anschauliche Vorführung des Richters, der einmal im Gerichtssaal auf seine Trinkflasche eintritt und und dann mit dem Fuß nur wegschiebt, bringt keine näheren Aufschlüsse.

„Der Hund ist dann in hinter einer Böschung verschwunden. Was weiter passiert ist, habe ich nicht gesehen“, erzählt die Niederösterreicherin. Anschließend machte sich wieder zurück ins Haus, wo sie den Bewohnern erzählte, dass sie den Hund erwürgt und anschließend in die Jessnitz getreten habe. „Ich wollt es der ganzen Familie heimzahlen, deshalb habe ich das gesagt“, so die junge Frau.

Suchaktion

Stunden später wurde der Yorkshire Terrier im Zuge einer familiären Suchaktion entdeckt. Er lag tot in dem Bach und wurde anschließend in einem Plastiksack beerdigt. Eine Untersuchung fand nicht statt.

Nicht rechtskräftig

Deshalb blieb dem Richter auch gar nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu fällen. „Bei einem menschlichen Leichnam wird oft eine Obduktion durchgeführt, hier war das nicht der Fall“, sagte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Hatte einen Wutanfall“: Frau trat Hund in NÖ in einen Fluss

Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Kommentare