Hass im Netz mit KI-Bildern: Unternehmer aus NÖ verurteilt

Trotz Vorstrafe wegen Wiederbetätigung verschickte 57-Jähriger erneut Bild mit rassistischem Hintergrund: bedingte Haftstrafe.
Mehrere bekannte App-Symbole wie WhatsApp, Facebook, Telegram und Dropbox sind auf einem Smartphone-Display zu sehen.

Eine Vorstrafe hat dem Angeklagten seine Umtriebigkeit in sozialen Medien schon eingebracht. Für ein Posting mit nationalsozialistischem Hintergrund wurde der 57-Jährige, dem mehr als 8.000 Menschen auf Facebook folgen, bereits verurteilt. Am Montag saß der Unternehmer aus dem südlichen Niederösterreich nun erneut am Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank. "Verhetzung" warf ihm die Staatsanwaltschaft diesmal vor, weil er Bildmaterial verschickt hatte, das zum Hass gegen eine bestimmte Personengruppe aufstacheln soll.

Zum einen war dies ein Video, in dem ein erfundener Vorfall in Deutschland geschildert wird: Der Vater eines Mädchens, das von einem syrischen Staatsbürger vergewaltigt worden sei, habe diesen auf grausame Weise ermordet. Im zweiten Fall handelte es sich um ein von Künstlicher Intelligenz generiertes Bild eines "jungen hellhäutigen Mädchens mit verängstigtem Blick, das im Wasser von sieben dunkelhäutigen Männern umringt und bedrängt wird", wie der Staatsanwalt schilderte. Untertitel des Fotos: "Höllensommer".

Die Postings bestreite sein Mandant gar nicht, stellte der Verteidiger des Mannes gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Ihm sei jedoch nicht bewusst gewesen, dass es sich um erfundene Beiträge gehandelt habe, nicht um tatsächliche Vorfälle. "Und wenn jede Meldung über kriminelle Zwischenfälle mit syrischen Staatsbürgern gleich Verhetzung ist, dann müssten wir alle Medien verbieten", meinte der Anwalt. Das KI-generierte Bild sei "grauslich und übertrieben", aber ähnliche Szenen hätten sich tatsächlich bereits ereignet, fügte er noch hinzu.

"Hautfarbe ist mir egal"

"Ja, ich habe es gemacht", zeigte sich dann auch der Unternehmer grundsätzlich geständig. "Aber mir war die Tragweite nicht bewusst. Ich habe ja nichts dazugeschrieben, sondern es nur geteilt." Was ihn dazu bewogen habe, wollte die Richterin wissen. "Da soll sich jeder seine eigene Meinung bilden", lautete die Antwort des 57-Jährigen. Rassistischen Hintergrund habe das Schwimmbad-Bild jedenfalls keinen, behauptete er wenig glaubwürdig: "Die Hautfarbe ist mir völlig egal, auf so etwas achte ich nicht. Es war halt ein heißer Sommer - ein Höllensommer, hat man ja auch gesagt."

"Ist Ihnen klar, was solche Fake-News in der Bevölkerung anrichten?", fragte die Richterin nach. "Ja, ich bin ja selber ein Opfer davon", antwortete der 57-Jährige mit hängendem Kopf. Das Video zum erfundenen Rachemord nach einer Vergewaltigung habe ihn "geschockt", er habe "geglaubt, das ist wirklich passiert". 

Eine Behauptung, die letztlich nicht zu widerlegen sei, wie die Richterin ihren Freispruch in diesem Punkt begründete. Wegen des KI-Bildes verurteilte sie den Unternehmer zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten: "Hier ist eindeutig erkennbar, dass es sich um ein künstlich generiertes Bild handelt und es ist auch ohne Zweifel dazu gedacht, zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufzustacheln."

KI riet zur Aussageverweigerung

Aus den sozialen Netzwerken wolle er sich nun zurückziehen, kündigte der Angeklagte nach dem zweiten Schuldspruch wegen Facebook-Postings an. "Ich steige da jetzt aus, ich bin zu anfällig für solche Sachen. Ich werde meine Seite löschen, das bringt ja nichts."

Bei seiner Einvernahme vor der Polizei hatte sich der 57-Jährige übrigens noch nicht so gesprächig gezeigt. Warum er damals seine Aussage verweigert habe? "Das hat mir die KI gesagt."

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