Haft für die "Donau-Piraten"

Haft für die "Donau-Piraten"
Drei Ungarn standen wegen Diebstahls von 15 Bootsmotoren und Hehlerei vor Gericht. Mehrjährige Haftstrafen sind rechtskräftig.

Sie ließen im vergangenen Sommer ratlose und verärgerte Bootsbesitzer  entlang der Donau zurück: Sie wussten nicht mehr, wie sie ihre Bootsutensilien vor den umtriebigen Dieben schützen sollten.

Eine ungarische Bande sorgte tagelang für Unruhe, schlug gleich mehrmals zu und stahl 15 Außenbordmotoren im Gesamtwert von 17.000 Euro, was ihr auch den Namen "Donau-Piraten" einbrachte. Jetzt saßen  drei Beschuldigte im Alter von 26, 30 und 31 Jahren auf der Anklagebank und mussten sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch und wegen Hehlerei am Landesgericht in Krems verantworten.

Zwei der drei Angeklagten sind bereits vorbestraft und versuchten  vor dem Richter Gerhard Wittmann, ihre Not in den Vordergrund zu stellen. "Es ist schwierig, in Ungarn Geld zu verdienen", zeigten sich die Beschuldigtenvoll geständig.

Hafenanlagen

Wie berichtet, schlichen im Juli 2011 unbekannte Diebe in mehrere Hafenanlagen entlang der Donau.  Laut Niederschrift stahlen die Angeklagten György J., 30, und Gabor C., 31,   in Luberegg, Bezirk Melk, insgesamt sieben Motoren  im Gesamtwert von 10.000 Euro, die sie dem Drittangeklagten Laszio K., 26, in Ungarn weiterverkauften. Nur wenige Tage später gelang ihnen in Furth-Palt, Bezirk Krems, ein weiterer Coup. Allerdings wurden sie von einem Zeugen beobachtet, der den Polizisten den entscheidenden Hinweis gab.

Nach einer wilden Verfolgungsjagd, die durch einen Unfall endete, klickten bei den drei Angeklagten die Handschellen. "Ich hab keinen Job und wollte meinen drei Kindern einen Lebensstandard bieten", sagte J. abschließend. Auch die beiden anderen zeigten sich reumütig. Dennoch gab es für die beiden vorbestraften Täter unbedingte Haftstrafen.

György J. muss dreieinhalb,  C. zweieinhalb Jahre verbüßen.  Da K. bisher unbescholten war,  muss er für die Hehlerei acht Monate seiner zweijährigen Freiheitsstrafe absitzen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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