Gutachten als Etappensieg für Steiner
Obwohl der erste Prozesstag im Fall der gekündigten Gemeindebediensteten und Personalvertreterin, Monika Steiner, noch kein Ergebnis brachte, sorgt ein aktuelles Gutachten der NÖ Gleichbehandlungskommission, das dem KURIER vorliegt, für neue Brisanz. Darin geht hervor, dass die sofortige Suspendierung und die Kündigung von Frau Steiner sachlich nicht nachvollziehbar seien. Damit geraten die Gemeindechefs im Waidhofner Rathaus in Erklärungsnotstand.
Wie berichtet, soll die suspendierte Mitarbeiterin und Vorsitzende des Diensstellenausschusses mit Ende September – nach 22 Dienstjahren – das Stadtamt verlassen. Bürgermeister Kurt Strohmayer-Dangl hat Steiners Kündigung durchgeboxt, weil er überzeugt ist, dass die 39-Jährige fehlerhaft gearbeitet habe. Es müsse möglich sein, sich von einer Personalvertreterin zu trennen, wenn sie ihre Leistung nicht erbringe. „Obwohl sie eine 40-Stunden-Stelle in der Finanz hatte, bewältigte sie weniger als ihre Vorgängerin mit 20 Stunden“, sagte der Bürgermeister in einem früheren Interview. Steiner wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Ich wurde für die Gemeinde unangenehm“, kontert sie.
Die Gleichbehandlungskommission kommt in ihrem Gutachten auf ein ähnliches Ergebnis. Die Durchführung dieser Maßnahmen lasse erkennen, „dass die Dienstgeberin Frau Steiner wegen der korrekten Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben einer Personalvertreterin und der engagierten Umsetzung (. . .) aus dem Dienstbetrieb entfernen möchte“. Brisant ist eine weitere Passage: „Den Aussagen der Beschwerdeführerin, dass ihre Vorgängerin im Bereich Abgaben (. . .) mehr als 20 Wochenstunden investierte, wird Glauben geschenkt und die Ausführung (. . .) der Dienstgeberin, diese Arbeit sei mit 20 Wochenstunden zu bewältigen, als unglaubwürdig bewertet.“ Und: Da es keinen Anhaltspunkt für eine (. . .) „unterschiedliche Leistungsfähigkeit zwischen der vorhergehenden und der jetzigen Leiterin gibt, geht die Kommission von einer den wirklichen Stundenbedarf ’beschönigenden’ Darstellung (. . . ) der Dienstgeberin aus. Jetzt muss die Gemeinde den Gegenbeweis antreten. „Wir werden das Gutachten bekämpfen. Es ist nicht rechtsbindend“, sagt Christian Marchhart, Anwalt der Gemeinde Waidhofen.
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