Gemeinde subventionierte privaten Zaun

Gemeinderat Paul Ebhart kritisiert die Subvention für die Errichtung eines Privatzaunes
Gemeinderat Paul Ebhart kritisiert die Verschwendung von Gemeindegeld. Der Bürgermeister verteidigt die gewährte Förderung

„Das ist ein Privatgrund. Als Gemeinde habe ich dort nichts zu sagen“, verteidigte sich Ludwig Deltl, Bürgermeister von Strasshof, im Vorjahr auf die Frage, warum er einen seit mehr als 30 Jahren bestehenden Waldweg nicht erhalten hat. Die Verlängerung der Holiczerstraße, ein Privatgrund, wurde im Sommer 2013 aufgeforstet. Zum Schutz der neuen Bäume vor Waldtieren wurde das Grundstück umzäunt. Eine Benützung des Waldweges sei für Gemeinderat Paul Ebhart seither nicht mehr möglich.
Nun stellt sich jedoch heraus, Deltl hatte auf dem Privatgrundstück zwar nichts zu sagen, aber zu finanzieren. Genauer gesagt gab es für die Errichtung des Zaunes eine Subvention von 1200 Euro. „Nach Erläuterung und über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeindevorstand einstimmig für die Errichtung eines reh- und hasendichten Kulturzaunes“, heißt es im Protokoll vom November 2013. Der Beschluss sorgt bei Ebhart für Kritik: „Wie komme ich als Steuerzahler dazu, für einen privaten Zaun zu bezahlen.“ Deltl erklärt: „Das war ein Wunsch der Bevölkerung.“

Verschleierung

Laut Protokoll wurde die Subvention aber für die Hötzendorferstraße gewährt, eine Parallelstraße zur Holiczerstraße genannt. „Deshalb ist bisher niemand drauf gekommen“, ärgert sich Ebhart, und vermutet möglicherweise sogar eine absichtliche Verschleierungstaktik.
Deltl spricht von einem irrtümlichen Fehler und spricht von einer notwendigen Maßnahme: „Uns wurde gesagt, dass die Aufforstung nur mit Zaun sinnvoll ist.“ Ein Anwachsschutz für die Bäume allein reiche nicht aus. Allerdings versperrt der Zaun nur den Zugang zum Waldweg von der Straße aus. Seitlich ist jedoch keine Absperrung vorhanden. Der Schutz vor Tieren ist also keinesfalls gegeben.
Seitens der Forstbehörde wurden die Vorgänge ebenfalls geprüft und für rechtens empfunden. Für den Bürgerlistenchef ist das Vorgehen aber illegal, weil der Forstweg schon länger als 30 Jahre besteht. Rechtlich beruft er sich deshalb auf „ersessenes Recht“.
Deltl beruhigt hingegen, dass der Zaun nach drei Jahren, also nächstes Jahr, ohnehin wieder abgebaut werde. Rechtlich lassen sich die drei Jahre damit erklären, dass nach dieser Frist sämtliche Einspruchsmöglichkeiten gegen den Fortbestand des Zaunes verfallen. Für Ebhart stellt sich zusätzlich die Frage, weshalb angesichts dessen überhaupt der Zaun subventioniert wurde.

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