Angst nach Suizid: Häftling fürchtet Vergeltung im „Felsen“
Nach dem Tod eines Häftlings wird ermittelt.
Der „Felsen“ wird die Haftanstalt Stein in Krems von den Häftlingen auch genannt. Die massive Anlage mit dicken Mauern wirkt nicht nur wie ein Felsen, das bekannteste Gefängnis Österreichs gilt auch als besonders streng – hier sind aber auch die gefährlichsten Verbrecher der Republik untergebracht.
Nun wird hinter Gittern ermittelt. Auslöser war, wie berichtet, der Suizid eines Insassen. Daraufhin wurden Justizwachebeamte vorläufig suspendiert.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Es bestehe der Verdacht schwerer Dienstpflichtverletzungen sowie gerichtlich strafbarer Handlungen, teilte das Justizministerium mit. Bedienstete sollen u. a. ihren vorgeschriebenen Kontrollpflichten der Hafträume nicht nachgekommen sein. Eine Sachverhaltsdarstellung wurde an die Staatsanwaltschaft Krems übermittelt.
Die Causa dürfte von einem Häftling ins Rollen gebracht worden sein. Zumindest legt das ein Schreiben nahe, das nun die KURIER-Redaktion erreicht hat.
Darin befürchtet die Familie des Serben, dass ihr Sohn nun für seine Informationen an die Öffentlichkeit mit einer Vergeltungsaktion rechnen müsse, denn: Der Häftling soll nun in genau jenem Haftraum (Zimmer 11, Abteilung West E) untergebracht werden, in dem sich erst vor wenigen Tagen ein anderer Insasse das Leben genommen haben soll.
„Besonders alarmierend ist, dass das Fenster in Zimmer 11 zugeschraubt ist und kaum frische Luft in den Raum gelangt, was die Haftbedingungen zusätzlich verschlechtert und eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellt“, heißt es in dem Mail an die Redaktion.
Auf KURIER-Anfrage heißt es nun aus dem Justizministerium, dass der Haftraum einer Inspektion unterzogen worden sei.
„Ausreichend Frischluftversorgung“
„Es wurde eine Beschädigung des Haftraumgitters festgestellt, durch welche möglicherweise verbotene Gegenstände geschmuggelt werden könnten. Das Gitter konnte noch an Ort und Stelle repariert werden. Das Fenster kann zu jeder Zeit durch die Insassen erreicht und auch geöffnet werden. Eine ausreichende Frischluftversorgung ist gewährleistet“, betont die Pressestelle des Ministeriums.
Zur Situation des Häftlings selbst könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen aber keine Angaben machen.
Und weiter: „Die Form der Unterbringung von Insassen erfolgt auf Basis einer individuellen Sicherheits- und Risikoabwägung und je nach Grad der akuten Selbst- und Fremdgefährdung. Dabei werden unter anderem auch das Vorleben, Vorverurteilungen sowie das Verhalten während der Haft berücksichtigt. Gegebenenfalls fließen auch sicherheitsrelevante Informationen von Ermittlungsbehörden ein. Die Entscheidungen über Sicherheitsmaßnahmen (…) unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Kontrollen und werden regelmäßig überprüft.“
In der Hochsicherheitsabteilung des „Felsen“ ist laut Ministerium „eine geringe Zahl an hoch sicherheitsgefährdenden Insassen" untergebracht.
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