Gastro-Küche aus Flüchtlingsunterkunft in NÖ abgebaut: Schuldsprüche

Justizzentrum Korneuburg (Archivbild)
Zwei Mitarbeiter einer Betreuungsfirma rechtskräftig zu je 18 Monaten Haft verurteilt.

Weil sie eine Gastro-Küche aus einer Flüchtlingsunterkunft in Korneuburg abgebaut und verkauft haben, sind zwei Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg wegen schweren Diebstahls rechtskräftig zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Wert der Küche hatte rund 50.000 Euro betragen, jener des ebenfalls abtransportierten Zubehörs etwa 100.000 Euro.

Die Männer (28 und 43), beide vorbestraft, waren bei einer Flüchtlingsbetreuungsfirma im Auftrag des Innenministeriums beschäftigt - als Haustechniker und Sozialbetreuer. Der 28-Jährige, zum Tatzeitpunkt zudem Fußfesselträger, zeigte sich geständig und gab an, Geld für seine Drogensucht gebraucht zu haben. Nach seiner Schilderung hatte der Zweitangeklagte in seinem Bekanntenkreis einen Abnehmer aufgetrieben und die Küche um 1.600 Euro verscherbelt. Der Abnehmer sei mit einem Fahrzeug mit slowakischem Kennzeichen gekommen, den er gar nicht verstanden habe. Er selbst habe 700 Euro erhalten. Der Abbau erfolgte mithilfe gutgläubiger Asylwerber, die laut verlesenen Zeugenaussagen von beiden beauftragt und mit drei Euro pro Stunde entlohnt worden waren.

Außerdem ließ der 28-Jährige einen Beamer und Laptop mitgehen. Es sei ihm klar gewesen, dass es sich um Diebstahl handelte. Zuerst habe er gar nicht daran gedacht, dass die Tat im September 2015 entdeckt werden könnte. Erst als zu viel verschwand, fiel es auf, meinte er.

Der 43-Jährige bekannte sich eingangs zwar ebenfalls schuldig, versuchte sich dann aber um den Diebstahl herumzureden bzw. dem 28-Jährigen zuzuschieben, ehe er sich dann doch zu einem Geständnis bequemte. Das Zeug sei schrottreif gewesen und hätte entsorgt werden müssen, habe ihm der Erstangeklagte gesagt. Außerdem wäre die Küche nicht benötigt worden, weil die Flüchtlinge per Catering versorgt werden sollten. Zudem wollte er auch kein Geld dafür bekommen, sondern aus Gefälligkeit beim Abbau geholfen haben. Zwei alte Laptops habe er zum Reparieren mit nach Hause genommen. "Wer soll das glauben? Sie waren Sozialbetreuer und kein Computer-Fuzzi", hielt ihm der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Manfred Hohenecker, entgegen.

Der spätere Leiter der Betreuungsstelle hatte nicht gewusst, dass der Haus-Installateur eine Fußfessel hatte. Die Küche selbst hatte er nicht mehr gesehen, lediglich bei einem Rundgang sei die Nutzung der einzelnen Räume besprochen worden. Auch der Betriebsleiterin der Betreuungsfirma zufolge hatte es keinen Auftrag zum Abbau der Gastro-Küche gegeben. Jene Zeugin, die die Unterkunft an das Ministerium verpachtet hatte, legte Rechnungen für das verschwundene Zubehör vor, aus denen die hohe Schadenssumme errechnet wurde.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren auf den erschwerenden Fakt mehrerer Vorstrafen im Zeitraum von elf Jahren bei dem aus Aserbaidschan stammenden, staatenlosen Zweitangeklagten, der seit 2002 in Österreich lebt. Erschwerend beim - im Gegensatz zum 43-Jährigen - reumütig geständigen Erstbeschuldigten wirkte sich die Tatbegehung als Fußfesselträger aus. Dessen bedingte Strafnachsicht wurde zudem widerrufen.

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