Fünf tote Frauen auf A2: 18 Monate teilbedingte Haft für Lenker

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Der 52-jährige Kraftfahrer krachte am 1. April auf der Südautobahn mit sieben Insassinnen in einen Lkw. Er soll übermüdet und durch das Handy abgelenkt gewesen sein.

Fünf Frauen mussten sterben, zwei weitere Ukrainerinnen werden ein Leben lang unter den Folgen des schweren Unglücks leiden.

Nach dem schweren Verkehrsunfall auf der Südautobahn (A2) im Raum Scheiblingkirchen (Bezirk Neunkirchen) im vergangenen April, musste sich der 52-jährige Unglückslenker Vasyl T. nun vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt warf dem Kraftfahrer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen sowie fahrlässige Gemeingefährdung vor.

Im Gerichtssaal am 9.7.2025

Der KURIER begleitet die Verhandlung am 9.7.2025

Kein "Teufel"

Wie sein Verteidiger Roman Tenschert erklärt, ist der 52-jährige Angeklagte nicht „der Teufel“. „Hier sitzt ein Mann, der drei Sekunden Zeit hatte, um zu reagieren und einen Spurwechsel durchzuführen“, so Tenschert. Dieses Manöver sei schiefgegangen.

Die Richterin bezog sich auf das Gutachten und konfrontierte den Angeklagten mit der Auswertung seines Mobiltelefons. Demnach sei er als Kraftfahrer zwischen dem 30.03. und dem Unfallzeitpunkt am 01. April gegen 6.23 Uhr Früh mehr als 3.300 Kilometer mit dem Kleinbus gefahren. Auf der Fahrt von Mailand quer durch Österreich habe er nur kurze Pausen gemacht. 70 Sekunden vor dem Horrorcrash habe er am Steuer eine App auf seinem Mobiltelefon geschlossen. Das wertet der Staatsanwalt als Indiz, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt abgelenkt war.

„Er fährt seit 17 Jahren unfallfrei und unbescholten als Berufskraftfahrer. Da schleicht sich eine Routine ein. Vielleicht hat er seine Reaktionsfähigkeit einfach falsch eingeschätzt“, räumt sein Verteidiger ein. Deshalb bekennt sich der 52-Jährige auch schuldig, aber nur die fahrlässige Tötung betreffend. Der grob fahrlässigen Tötung bekennt er sich nicht schuldig, erklärt der Fahrer unter Tränen. Einen Teil der Opfer kannte er persönlich sehr gut. Er habe jede Nacht Albträume und habe ständig die schlimmen Bilder des Unglücks vor sich.

Übermüdet?

Traut man dem Gutachten und den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, soll Vasyl T. nach der stundenlangen Fahrt von Mailand quer durch Italien und Österreich infolge von Übermüdung und Ablenkung durch Bedienung seines Mobiltelefons den Lkw übersehen haben, der vor ihm aus einem Parkplatz auf die Autobahn fuhr.

Fahrt von Italien in die Ukraine

Der 52-jährige Lenker des Kleinbusses war im vergangenen April in den frühen Morgenstunden auf der A2 mit sieben ukrainischen Pflegerinnen im Wagen auf einen Lkw aufgefahren. Vier der Frauen im Alter von 53, 54, 61 und 64 Jahren waren sofort tot bzw. starben noch an der Unglücksstelle. Eine 58-jährige Landsfrau erlag Tage später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Nur zwei Frauen überlebten den Crash schwerstverletzt.

Die Einsatzkräfte sprachen nach den Horrorszenen auf der Südautobahn von einem "furchtbaren Erlebnis, das sich für immer ins Gedächtnis eingebrannt hat". Die Feuerwehr und Notärzte mussten eingeklemmte Überlebende über die Leichen der getöteten Insassinnen hinweg im Wrack behandeln.

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Der Fahrer überlebte den Unfall leicht verletzt

Dem peruanischen Lkw-Lenker trifft laut Staatsanwalt an dem Crash keine Schuld. "Das Ermittlungsverfahren gegen den am Unfall beteiligten Lkw-Fahrer wurde mangels erweislichem Fehlverhaltens nach § 190 StPO eingestellt“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.

Vasyl T. ist seit 25 Jahren Berufskraftfahrer. Mit einigen der Opfer aus dem Kleinbus bestand sogar ein Bekanntschaftsverhältnis. Die Frauen stammten aus derselben Gegend in der Ukraine wie der Fahrer. Der 52-Jährige selbst beteuerte bisher seine Unschuld. Er führte den Unfall auf den plötzlichen Spurwechsel des vor ihm fahrenen Lkw zurück.

Anwalt Roman Tenschert

U-Haft und Urteil

Über den Ukrainer war nach dem Crash vom 1. April Untersuchungshaft verhängt worden, aus dieser wurde der Mann aber Mitte April entlassen. Der Lenker musste 3.000 Euro Kaution hinterlegen und den Reisepass abgeben.

Das Urteil lautet schließlich: 18 Monate teilbedingte Haft für den Lenker, zwölf Monate davon bedingt. Er muss also sechs Monate in Haft. Der Ukrainer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Der Angeklagte sei zahlreiche Kilometer ohne relevante Pausen gefahren und habe vor der Kollision mit dem Lkw kein relevantes Bremsmanöver eingeleitet, sagte die Einzelrichterin in der Urteilsbegründung.

Der Beschuldigte sei übermüdet und abgelenkt gewesen. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich u.a. der bisher ordentliche Lebenswandel und das teilweise Geständnis mildernd aus. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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