Frau wurde nach Totgeburt gefeuert

Frau wurde nach Totgeburt gefeuert
31-Jährige klagte wegen Diskriminierung und bekam Recht.

Aus ihrem Babywunsch machte Kerstin K. nie ein Geheimnis. Auch gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht, einem Unternehmer. Doch das soll bei ihrem Chef gar nicht gut angekommen sein. "Er hat sich darüber immer wieder abfällig geäußert. Er sagte, dass ich dann gleich zum AMS gehen kann. Es war eine regelrechte Schikane", erzählt die 31-Jährige.

Dennoch: K. wurde im Sommer 2015 schwanger. Sie meldete dies ihrem Vorgesetzten. "Es gab darauf keine Reaktion. Nichts", sagt sie zum KURIER. Dann passierte das Drama. Bei der Arbeit setzten bei der jungen Frau plötzlich Blutungen ein. Sie musste ins Spital gebracht werden. Dann die niederschmetternde Diagnose. "Der Arzt mit gesagt, dass bei dem Fötus kein Herzschlag mehr festgestellt werden kann." Es musste eine Curettage durchgeführt werden, sie verlor das Kind.

Kurz später informierte sie ihren Chef über die Umstände. Als Antwort darauf hielt sie plötzlich ein Kündigungsschreiben in Händen. "Ich hatte gemischte Gefühle. Natürlich war ich schockiert, aber auch froh, dass ich in dieser Firma nicht mehr arbeiten muss." Schnell war klar, dass der Autohändler nur auf jenen Zeitpunkt gewartet haben muss, bis K. den Kündigungsschutz wieder verloren hatte.

Entschädigung

Mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AKNÖ) zog die Waldviertlerin vor Gericht. Weil ihr Chef abermals die Befürchtung getätigt haben soll, dass sie wieder schwanger werden könnte, wurde wegen Diskriminierung geklagt. Mittlerweile ist die Causa durch alle Instanzen gegangen, K. bekam Recht. Ihr wurden fünf Brutto-Gehälter (zu je 1700 Euro) plus eine Entschädigung zugesprochen. Insgesamt: 9916 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Das zeigt, wie wichtig der Rechtsschutz der Arbeiterkammer für unsere Mitglieder ist. So ist es möglich, dass berechtigte Ansprüche der Arbeitnehmer auch vor Gericht durchgesetzt werden können", betont AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Die 31-Jährige hat unterdessen einen neuen Job gefunden. "Es geht mir jetzt wieder besser. Ich bin froh, dass vor Gericht alles gut ausgegangen ist."

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