Fotografierverbot: Handybilder als Problem in Spitälern

(Symbolbild)
Nach Linz setzen auch die NÖ Landeskliniken Maßnahmen, um Patienten und Ärzte zu schützen.

"Bitte keine Fotos!": Das steht auf neuen Hinweisschildern, die vor Kurzem im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Linz montiert wurden. Poster mit der Aufschrift "No Photo! Fotografieren verboten" lässt jetzt auch die niederösterreichische Landesklinikenholding in allen 27 Spitälern anbringen. Damit reagieren die ersten Krankenanstalten in Österreich auf Beschwerden, die verdeutlichen, dass Smartphones nicht nur bei Rettungseinsätzen, sondern auch in Behandlungsräumen oder auf Intensivstationen gezückt werden: Immer öfter fotografieren Patienten oder Angehörige ungefragt Ärzte, Pflegekräfte oder andere Patienten und veröffentlichen diese Bilder in sozialen Medien, wodurch sie mehrfach gegen Bestimmungen verstoßen.

Da zuletzt vermehrt die Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre oder Datenschutzbestimmungen verletzt wurden (siehe auch Kasten rechts), hat das Spital der Barmherzigen Brüder in Linz nun sichtbare Maßnahmen gesetzt. Vor frequenzstarken Plätzen "wurden Schilder angebracht, die an den respektvollen Umgang miteinander appellieren", sagt Manuela Kaar, Sprecherin des Linzer Spitals. Ausschlaggebend waren Fälle, in denen Patienten oder Angehörige beobachtet wurden, wie sie auf der Intensivstation, im Wartebereich der Notfallaufnahme oder in Behandlungsräumen andere Kranke, Mediziner oder medizinische Geräte fotografierten und diese Bilder als Postings auf soziale Plattformen stellten.

Intimsphäre

Man habe kein Problem damit, sagt Kaar, wenn Selfies angefertigt werden, auf denen nur der Fotograf zu sehen ist, aber: "Es ist uns wichtig, die Intimsphäre unserer Patienten – gerade in Ausnahmesituationen wie bei Erkrankungen oder Verletzungen – zu sichern", betont Kaar.

Fotografierverbot: Handybilder als Problem in Spitälern
Handyverbot in Spitälern

Ähnlich ist das Problem in den Landesspitälern Niederösterreichs. "Zuletzt gab es immer wieder Beschwerden von Mitarbeitern und Patienten, dass sie im Klinikum ohne Einverständnis fotografiert oder gefilmt wurden", sagt Bernhard Jany, Sprecher der Landeskliniken-Holding. Um auf das Fotografierverbot in der Hausordnung, in der auch Sanktionsmöglichkeiten mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro festgeschrieben stehen, hinzuweisen, werden ab sofort auch in allen Spitälern Niederösterreichs Plakate angebracht. Es gehe einerseits um den Schutz der Patienten, andererseits aber auch darum, dass die Mediziner ungestört und ohne Beeinträchtigung arbeiten können. Der zuständige Landesrat Stephan Pernkopf appelliert "dringend an die Vernunft, die Handykameras stecken zu lassen".

Hausordnung geändert

Da die Fälle auch in den Tiroler Kliniken mehr werden, ist zumindest die Hausordnung dahingehend geändert worden, "damit es hier eine rechtliche Handhabe gibt", sagt Johannes Schwamberger, Sprecher der Tirol Kliniken. Oft sei es sicher keine böse Absicht, wenn Patienten ihren Gips fotografieren oder zu Dokumentationszwecken Bilder machen. "Dass daneben Mitarbeiter zu sehen sind, das geht nicht", sagt der Sprecher. Auch bei Führungen habe man das Fotografieren verboten, "weil wir nicht garantieren können, dass keine Monitore mit sensiblen Patientendaten geknipst werden", sagt Schwamberger.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hält sich mit weiteren Maßnahmen noch zurück. "Regelungen dazu sind in den Patienteninfos enthalten. Zentral dabei ist die Rücksicht auf Privatsphäre der Mitpatienten. Fotos oder Filme dürfen nur in allgemein zugänglichen Bereichen aufgenommen werden", sagt ein Sprecher.

Fotografieren verboten

Wer in Krankenhäusern Fotos schießt und diese Bilder ohne Einverständnis der Abgebildeten in sozialen Medien veröffentlicht, missachtet rechtliche Bestimmungen auf mehreren Ebenen – dazu zählen der Bildnisschutz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und zum Teil auch der Datenschutz, weiß Medienanwalt Peter Zöchbauer aus Wien.

Wenn ein Spital ein Fotografierverbot ausspricht, sei das über das Eigentumsrecht in der Hausordnung geregelt. Sobald diese gilt, könne jede Person das Spitalsareal betreten, die sich an die Bestimmungen hält. Selfies werden in der Regel geduldet, weil das Recht auf das eigene Bild beim Fotografen liegt.

Unzulässig seien Veröffentlichungen, wenn andere Patienten in "ihrer Gesundheits- und Privatsphäre verletzt werden. Das folgt aus dem Bildnisschutz (§ 78 Urheberrechtsgesetz)", erklärt Zöchbauer. Es sei aufgrund des beim Bildnisschutz zu beachtenden Privat- und Familienlebens verboten, Opfer oder Patienten zu fotografieren, geschweige denn die Bilder zu veröffentlichen. Generell gilt, dass die Abgebildeten nicht bloßgestellt oder her-abgesetzt werden dürfen.

"Es gibt aber der Rechtsprechung zufolge auch einen Graubereich, in dem schon das Fotografieren verboten sei, wenn die Gefahr eines Missbrauchs des Fotos groß ist", schildert Zöchbauer und verweist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. "Wichtig ist, nachzufragen, ob man andere Personen fotografieren darf", sagt der Medienanwalt.

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