Aktivistin verursacht Flugchaos in Schwechat: Milde Strafe bestätigt

Die Maschine konnte erst mit einstündiger Verspätung abheben
Derzeit sind es Drohnen mit teils unbekannter Herkunft, die auf manchen europäischen Flughäfen für Chaos sorgen. Im Sommer 2024 waren es noch Aktivisten der „Letzten Generation“, die auf dem Rollfeld oder in den Airporthallen die Behörden auf Trab hielten.
Am 24. Juli 2024 ging ein Mitglied der „Letzten Generation“ noch einen Schritt weiter: Die Aktivistin hielt an Bord eines Linienfluges, der sich am Flughafen Wien-Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) befand, eine lautstarke Rede und weigerte sich, das Flugzeug zu verlassen.
Frau wurde festgenommen
Laut Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) spielte sich der Fall wie folgt ab: Die Aktivistin betrat ein Flugzeug, das kurz vor dem Start stand. Nachdem sie gemeinsam mit weiteren Personen im Zusammenhang mit angekündigten Klimaprotesten identifiziert worden war, sollte sie das Flugzeug auf Anweisung des Bordpersonals verlassen.
Sie kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, legte stattdessen eine Warnweste an und hielt im Mittelgang des Flugzeugs eine Rede. Erst nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei und anschließender Festnahme wurde sie ins Freie gebracht.
Das Verhalten führte laut Gericht zu einer Verzögerung der Startvorbereitungen; die Maschine konnte erst mit einer Verspätung von rund einer Stunde abheben. Die Frau wurde deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz in Verbindung mit der Zivilflugplatz-Betriebsordnung schuldig gesprochen.
Die verhängte Geldstrafe betrug 1.800 Euro – damit war die Frau eigentlich noch gut bedient, denn für derartige Übertretungen gilt ein Strafrahmen von bis zu 20.000 Euro.
Mittelgang blockiert
Dennoch legte die Aktivistin Beschwerde beim LVwG ein. Sie argumentierte, sie habe lediglich ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgeübt.
Das Gericht sah darin jedoch keine Rechtfertigung: Auch wenn spontane Versammlungen grundsätzlich vom Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention umfasst seien, müsse sich eine Aktion in ihrer Form im Rahmen der gesetzlichen Ordnung bewegen. Die Blockade des Mittelgangs eines startbereiten Flugzeugs überschreite diesen Rahmen deutlich, so das Gericht.
Zudem betonte das Landesverwaltungsgericht, dass auch die Rechte anderer – etwa des Luftfahrtunternehmens und der übrigen Passagiere – zu berücksichtigen seien. „Gerade daran fehlte es im vorliegenden Fall“, heißt es in der Begründung.
"Achtenswerte Beweggründe"
Bei der Strafbemessung erkannte das Gericht an, dass die Aktivistin „aus achtenswerten Beweggründen“ gehandelt habe, nämlich aus Klimaschutzmotivation. Gleichzeitig verwies der Richter jedoch auf zwölf einschlägige Vormerkungen der Frau, was eine Erschwerung darstelle. Diese deuteten auf „mangelnde Einsicht und eine geringe Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten“ hin.
Die Aktivistin muss daher die Strafe in Höhe von 1.800 Euro bezahlen.
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