Fischotter geraten wieder ins Visier, Verordnung beschlossen

Fischotter geraten wieder ins Visier, Verordnung beschlossen
Pro Jahr sollen niederösterreichweit 50 Raubtiere erlegt werden dürfen. Scharfe Kritik übt erneut der WWF.

Die Atempause ist vorbei. Nachdem die Umweltorganisation WWF durch das niederösterreichische Landesverwaltungsgericht eine Aufhebung der beiden Bescheide für das Töten von europaweit geschützten Fischottern erwirkte, nimmt das Land Niederösterreich jetzt einen neuen Anlauf. Am Dienstag ist eine Verordnung für die „Entnahme von maximal 50 Ottern pro Jahr“ in der Regierungssitzung einstimmig beschlossen worden. Schon in wenigen Tagen soll die Regelung gültig sein.

Schäden

Weil das putzige Raubtier „Schäden in der Teichwirtschaft und bei anderen Tierarten, wie bei der gefährdeten Koppe, der Bachforelle, der Flussperlmuschel und dem Edelkrebs“ verursache, heißt es seitens des Landes, sei man dahinter, um ein ökologisches Gleichgewicht wieder herzustellen. In den vergangenen zehn Jahren habe sich die Otter-Population auf mehr als 1000 Individuen verdoppelt. Daher habe auch die EU-Kommission den sogenannten Erhaltungszustand als „günstig“ bestätigt.

Zwar sei dank des Managementplans schon ungefähr 1500 Teiche mit einer Gesamtlänge von rund 600 Kilometern eingezäunt, doch nicht alle Gewässer seien einzäunbar, heißt es. Wie berichtet, sind zuletzt auf Basis ausgestellter Bescheide insgesamt 19 Fischotter in NÖ erlegt worden. Ausschließlich im Waldviertel, wo seit Jahren zahlreiche Karpfenzüchter einen Ausfall von bis zu 30 Prozent jährlich beklagen. Allerdings legte der WWF erfolgreich Einspruch ein.

„Sinnloses Vorgehen“

Auch jetzt übt die Umweltorganisation scharfe Kritik: „Dass nun mit einer Verordnung versucht wird, europäisches Naturschutzrecht auszuhebeln, ändert nichts am rechtswidrigen und sinnlosen Vorgehen durch das Land“, betont WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Der WWF fordert deswegen die Rücknahme der Verordnung, verstärkte Prävention an Teichen, ausreichende Mittel für Entschädigungszahlungen sowie die umfassende Renaturierung von Flüssen und Seen. Der Otter dürfe nicht entgegen der Faktenlage zum Sündenbock für das Fischsterben gemacht werden, meint Wolf-Petre.

Auch die Biber-Verordnung, die seit 2016 gilt, wurde am Dienstag verlängert. Dort, wo Biberdämme etwa Flutschutzbauten oder Schulen gefährden, sollen die Biber erlegt werden dürfen.

Kommentare