Familien-Wahlrecht ab der Landtagswahl 2018 gefordert
Knapp mehr als 1,4 Millionen Niederösterreicher waren bei der vergangenen Landtagswahl 2013 wahlberechtigt. Geht es nach dem katholischen Familienverband soll bei der Landtagswahl im kommenden Jahr eine weitere Bevölkerungsgruppe stimmberechtigt sein. Denn auch Kinder sollen mitentscheiden dürfen. "Wir sollten ihnen eine Stimme geben. Schließlich werden heute viele politische Entscheidungen gefällt, von denen die junge Generation am stärksten betroffen ist", sagt Josef Grubner, Vorsitzender des nö. Familienverbands, und formuliert seine Forderung.
Zusätzlich hofft er, dass die Parteien durch ein Mitbestimmungsverfahren für Kinder die Anliegen der Familien stärker berücksichtigen. Politik werde für jene gemacht, die wählen dürfen, Kinder und Jugendliche hätten leider keine eigene "Lobby".
Das "allgemeine Wahlrecht" in Österreich sei in Wirklichkeit ein bloßes "Erwachsenen-Wahlrecht" und diskriminiere einen Gutteil der Bevölkerung, sagt Grubner und sieht dabei "einen demokratiepolitischen Missstand".
Ab der Geburt "Rechtsträger"
Da jeder Bürger ab der Geburt als "Rechtsträger" anerkannt sei, sei es nicht einzusehen, warum Kinder nicht auch bei staatlichen Wahlen eine Stimme haben sollten. Beim Familien-Wahlrecht, das schon bei den Pfarrgemeinderatswahlen gilt, bekommt der Erziehungsberechtigte für jedes Kind einen eigenen Stimmzettel. Die Eltern machen dann in Abstimmung mit dem Kind ein Kreuzerl und werfen den Zettel stellvertretend in die Wahlurne.
"Wir waren schon beim Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahren Vorreiter und wollen es wieder sein", schildert Grubner. Er hofft, dass die Weichen vor der Landtagswahl im Frühjahr 2018 auf das Familien-Wahlrecht gestellt werden.
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